Nachdem im Dezember vergangenen Jahres das Zuteilungsverfahren für Frequenzen im Bereich 3.400 bis 3.600 Megahertz (MHz) gestartet war, erlebte die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Überraschung: die Anträge waren derart zahlreich, dass sie bei weitem das vorhandene
Angebot überschritten. Ein Vergabeverfahren musste geplant werden. Nun ist die BNetzA so weit, dass sie die Eckpunkte des geplanten Verfahrens
veröffentlicht. Bis zum 4. August besteht nun die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren, im Oktober fällt dann die endgültige Entscheidung.
Bitte um Kommentar
Die "Anhörung zum geplanten Vergabeverfahren für Broadband Wireless Access-Frequenzen (BWA)", wie der offizielle Behörden-Titel heißt, ist der nächste Schritt in einem recht langwierigen Verfahren. BWA steht für verschiedene drahtlose Zugangstechnologien, von denen
WiMAX wohl die bekannteste ist. Das Interesse der Branche an den Funkfrequenzen zwischen 3.400 und 3.600 MHz war so groß, dass 1.221 Anträge von 102 Antragsstellern für die Realisierung von funkgestützten schnellen Internetzugängen und für andere Anwendungen eingereicht wurden. Jetzt bleibt den Regulierern nichts anderes übrig, die bei Frequenzknappheit übliche Versteigerungsverfahren in Gang zu bringen. Die Frequenzen sind für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang vorgesehen und sollen die Realisierung unterschiedlichster Geschäftsmodelle ermöglichen.
Regionale Unterteilung
Mit dem weit gefassten Verwendungszweck und dem Ansatz der Technikneutralität soll den Anbietern eine möglichst flexible Frequenznutzung ermöglicht werden. Die Versteigerung der Frequenzpakete, zwei mit jeweils 21 MHz gepaart und eines mit 28 MHz gepaart, soll in Form einer simultanen, mehrstufigen Auktion durchgeführt werden. Die Frequenzen wurden dazu in 16 Regionen des Bundesgebiets unterteilt. Dabei ist es möglich, Anträge für einzelne oder mehrere Regionen zu stellen oder auch eine bundesweite Abdeckung zu ermöglichen. Erhält ein Anbieter den Zuschlag für eine Frequenz, verpflichtet er sich damit gleichzeitig zur Versorgung. Bis 2009 ist dabei eine Versorgung von 15 Prozent und bis 2011 von 25 Prozent der Gemeinden einer Region Vorgabe. Diese Regelung soll zusätzlich dazu beitragen, die Verbreitung von Breitbandanschlüssen, besonders in bisher nicht versorgten Gebieten, zu fördern.