Donnerstag, 22.06.2006 17:22

Telekom-Beamte müssen beschäftigt werden

aus dem Bereich Sonstiges
Die rund 10.000 in die Personalservice-Agentur der Telekom "Vivento" versetzten Beamten haben Anspruch auf eine "amtsgemäße Beschäftigung". Andernfalls ist ihre Versetzung in die Agentur unzulässig, urteilte heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Indirekt betroffen von dem Urteil ist auch die Personalagentur der Bahn. Im konkreten Fall gab das Bundesverwaltungsgericht einem Telekom-Mitarbeiter aus Hamburg Recht. (Az: 2 C 26.05)

Amtsgemäße Beschäftigung

Der Beamte arbeitete früher als Verkäufer in einem T-Punkt-Laden. Weil die Telekom dort ihr Personal reduzierte, wurde er mit weiteren Kollegen zu "Vivento" versetzt. Dort sollte ihm eine neue Beschäftigung vermittelt werden. Abgesehen von einigen Abordnungen zu anderen Behörden blieb der Beamte aber unbeschäftigt.

Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, verstößt dies "gegen den verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung". An diesem Anspruch der Beamten habe sich auch durch die Privatisierung der früheren Bundespost nichts geändert. Bei Bedarf könne nur der Gesetzgeber diese "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" ändern, betonten die Leipziger Richter.
Hayo Lücke / afp
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