Um den Gruppenantrag "
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" bleibt es weiterhin spannend. Der Antrag sollte dem Bundestag zunächst in der Nacht zum
2. Juni vorgelegt werden, wurde dann aber von den Abgeordneten nicht auf die
Tagesordnung gesetzt. Jetzt steht endgültig ein Abstimmungstermin fest: die Forderung, die umstrittene EU-Richtlinie nicht umzusetzen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit überprüft hat, wird dem Bundestag in seiner Sitzung am
20. Juni zur Abstimmung vorgelegt.
Prüfung der Rechtmäßigkeit
Der Antrag wurde von 130 Abgeordneten unterzeichnet und wird tatkräftig vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (
AK VDS) unterstützt, einem bundesweiten Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Ursprünglich sollte die Bundesregierung mit dem Antrag dazu bewegt werden, Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie vor dem EuGH einzureichen. Irland und die Slowakei waren in dieser Hinsicht allerdings schneller: sie reichten bereits Anfang Juni eine entsprechende Klage am EuGH ein. Somit geht es für die deutschen Bürgerrechtler nun in erster Linie darum, dass die Richtlinie nicht in deutsche Praxis umgesetzt wird, bis ein abschließendes Urteil zur Rechtmäßigkeit getroffen wurde.
Der Antrag der Richtlinien-Kritiker rügt, dass die EU über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Sie fürchten eine Einschränkung der künftigen Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf diesen Gebieten. Auch Abgeordnete der großen Koalition wie Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU), Peter Danckert (SPD) und Jörg Tauss (SPD) sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben Zweifel an der Rechtsgrundlage der Richtlinie geäußert. Der AK VDS geht zudem davon aus, dass die EU-Richtlinie verfassungswidrig ist. Aktuelle Urteile, wie das des Bundesverfassungsgerichts zur
Rasterfahndung oder die Entscheidung der Europäischen Kommission in Sachen
Flugpassagierdaten scheinen diese Meinung zu bekräftigen.
"Freiheit statt Sicherheitswahn"
Der AK VDS will aber nicht nur die Bundespolitiker gegen die Vorratsdatenspeicherung mobil machen: am Samstag fanden sich mehr als 250 Teilnehmer in Berlin zusammen, um unter dem Motto "Freiheit statt Sicherheitswahn" gegen die ausufernde Überwachung zu demonstrieren. Dabei ging es nicht nur um die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten. Die unterstützenden Gruppierungen der Demonstration fordern unter anderem auch einen Stopp der Videoüberwachung des öffentlichen Raums oder der Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Auch sollen aus ihrer Sicht bereits bestehende Überwachungsgesetze auf den Prüfstand gestellt werden und neue Gesetzvorhaben in dieser Richtung gestoppt werden. Weniger Überwachung haben sich unter anderem folgende Gruppierungen auf die Fahnen geschrieben: