Und wieder einer, der sein Stückchen vom VoIP-Kuchen einklagen will: wie US-Medien berichten, schwingt diesmal Net2Phone wegen angeblicher Patentverletzungen die juristische Keule gegen
Skype. Es herrscht also wieder mal Aufregung im Peer-to-Peer Geschäft.
Pioniere im Streit
Net2Phone verlangt eine einstweilige Verfügung und Schadensersatz. Die Klage wurde den Medienberichten zufolge vergangene Woche am US-Bezirksgericht in New Jersey eingereicht. Bereits im März hatte Streamcast den beliebten VoIP-Anbieter wegen
Technologieklaus angeklagt. Der Vorwurf gegen die ehemaligen Kazaa-Macher: die zum Telefonieren verwendete Technologie stamme eigentlich von ihrem früheren Filesharing-Programm Morpheus.
Ähnlich lautet auch dieses Mal der Vorwurf: Net2Phone, einer der Pioniere im VoIP-Geschäft, und die Muttergesellschaft IDT Corporation sehen eines ihrer
Patente verletzt, das sich mit dem "Point-to-Point Internet Protocol" beschäftigt. Das Patent beschreibt den Austausch von IP-Adressen zwischen zwei Geräten, um eine direkte Kommunikationsverbindung zwischen den beiden übers Internet zu realisieren. Das entsprechende Patent wurde Net2Phone im August 2000 genehmigt.
Außergerichtliche Einigung?
Für amerikanische Branchenexperten ist die Net2Phone-Klage allerdings keine Überraschung, sie sehen darin vielmehr Geldmacherei. Schließlich könne sich so eine Unterlassungsklage bezahlt machen. Seit Skype vergangenes Jahr von eBay
gekauft wurde, geht es dem Unternehmen gut und Widersacher können zumindest auf eine profitable außergerichtliche Einigung hoffen.
Kommt es jedoch zu einer Gerichtsverhandlung zwischen Net2Phone und Skype, gehen Experten von einer komplizierten Verhandlung aus. Schließlich laufe alles darauf hinaus zu beweisen, ob Skype sich der Net2Phone-Technik für die Peer-to-Peer Kommunikation bedient oder eine eigene, bessere entwickelt habe. Während Net2Phone als Marktführer in Sachen PC-zu-Telefon Verbindungen gilt, ist Skype durch PC-zu-PC Gesprächen bekannt geworden. Beide Unternehmen verweigerten bislang einen Kommentar.