Freitag, 02.06.2006 16:21

Bundestag übergeht Thema Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Sonstiges
Offensichtlich hatten die Abgeordneten in der Nacht zum heutigen Freitag besseres zu tun, als sich im Bundestag in lange Diskussionen zu verstricken. Zum Leidwesen der Gegner der Richtlinie zur Vorratsspeicherung wurde der jüngst erstellte Antrag, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK VDS) unterstützt, von den Abgeordneten nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Der von 118 Abgeordneten der FDP, Grünen und Linken unterzeichnete Antrag, onlinekosten.de berichtete davon bereits, fordert eine Prüfung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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Irland und Slowakei sind dabei

Der Antrag lag nicht früh genug vor, um dem Bundestag in der Sitzung vergangene Nacht vorgelegt zu werden. Lediglich eine mehrheitliche Zustimmung zur Änderung der Tagesordnung hätte den Text des Arbeitskreises noch auf die Tagesordnung hieven können, doch die konnte nicht erreicht werden. Dennoch gibt es für den Arbeitskreis, der die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig hält, weiterhin Grund zur Hoffnung: Irland und die Slowakei haben bereits Nichtigkeitsklage vor dem EuGH erhoben. Der Antrag des Arbeitskreises wird nun voraussichtlich in der Sitzungswoche vom 19. bis 23. Juni im Bundestag behandelt.

Kein Schnellschuss in Deutschland

Damit wird der AK VDS die Bundesregierung auffordern, ebenso wie die beiden europäischen Nachbarn, gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Nichtigkeitsklage zu erheben und bis zur Entscheidung des EuGH von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen. Die im Arbeitskreis organisierten Bürgerrechtler, Datenschützer und Internet-Nutzer gehen aufgrund der kürzlich getroffenen Entscheidung des EuGH gegen die Flugdatenübermittlung in die USA davon aus, dass auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand haben wird. Sie fürchten jedoch, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor der EuGH-Entscheidung in nationales Recht umgesetzt werden könnte. Denn dann könne es sein, dass nach einer Nichtigkeitserklärung die gesetzlichen Regelungen in Deutschland nicht wieder aufgehoben werden.

Daher unterstützt der AK VDS weiterhin den Gruppenantrag und fordert die Bürger auf, ihren Abgeordneten zu bitten für die Nichtigkeitsklage und gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen. Einen entsprechenden Musterbrief finden Interessierte auf der Website des Arbeitskreises.
Aleksandra Leon
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