Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH)
grünes Licht für die Verschmelzung von T-Online mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom gegeben hat, wollen Anlegerschützer vor Gericht eine höhere Entschädigung der T-Online-Aktionäre erstreiten.
"Die Telekom hat 0,52 T-Aktien je T-Online-Papier geboten, das ist deutlich zu wenig" erklärte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Dies entspreche einem Umtauschverhältnis von nur 6,60 Euro je T-Online-Aktie.
Gute Chancen?!
Beim Börsengang im April 2000 hatten Anleger noch je 27 Euro je Anteilschein zahlen müssen. Die DSW will nach dem Verschmelzungseintrag im Handelsregister ein so genanntes gerichtliches Spruchverfahren einleiten. Dabei setzen Gerichte im Streitfall nach dem Umwandlungsgesetz ein angemessenes Umtauschverhältnis von alten in neue Anteile fest. Laut Hocker stehen in solch einem Spruchverfahren "die Chancen nicht schlecht", dass die betroffenen T-Online-Aktionäre noch Nachzahlungen erhalten.
Der BGH begründete seine Fusionsfreigabe damit, dass Freigabebeschlüsse zu umstrittenen Fusionen durch Oberlandesgerichte nicht weiter angegriffen werden könnten. Der Gesetzgeber habe mit dem verkürzten Rechtsweg verhindern wollte, dass einzelne Aktionäre mit lang andauernden Streitigkeiten Fusionen verhinderten und solche Verfahren "zweckwidrig zur Durchsetzung eigener Interessen ausnutzen".
Hayo Lücke
/ afp