"Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" – so lautet der Antrag des bundesweiten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK VDS), über den der Bundestag in der Nacht zum 2. Juni entscheiden soll. Eingebracht wurde der
Antrag von 118 Abgeordneten von FDP, den Grünen sowie der Linken. Sie wollen die Bundesregierung davon zu überzeugen, gegen die geplante
Richtlinie eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Bis zu einem Urteil des Gerichts solle die Richtlinie erst einmal nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Illegitimes Vorhaben
Den Antrag erklärt Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Universität Bremen damit, dass kaum ein Mitgliedsstaat mit der Überwachungs-Richtlinie wirklich zufrieden gewesen sei. Schließlich hätten lediglich sechs EU-Mitglieder voll hinter dem jahrelang umstrittenen Vorhaben gestanden. Maßnahmen zur Strafverfolgung dürften aber nur einstimmig von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden.
Bei der Vorratsdatenspeicherung sei dies zunächst auch so geplant gewesen. Als sich aber abzeichnete, dass die erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande kommen würde, sei "aus rein politischen Gründen" die Richtlinie beschlossen worden. "Weil sich die Regierungen nicht einigen konnten und zu Verfahrenstricks griffen, soll der Bundestag nun seine Souveränität aufgeben und ein gefährliches und illegitim zustande gekommenes Vorhaben einfach abnicken? Das wäre ein bedrohlicher Präzedenzfall", sagt Bendrath.
Verfassungswidrig
Außerdem geht der Arbeitskreis davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes Recht verstößt: "Unabhängig von den formalen Fragen ist die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verfassungswidrig", so der Jurist Patrick Breyer vom AK VDS. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in der
Rasterfahndungsentscheidung ausdrücklich das bestehende strikte Verbot bekräftigt, personenbezogene Daten außerhalb statistischer Zwecke auf Vorrat zu sammeln.
Jedoch sieht sich der AK VDS noch mit einigen Widrigkeiten konfrontiert: so steht der Antrag bislang nicht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages, dafür hätte der Text drei Wochen vor der Sitzung verteilt werden müssen. Eine Änderung der Tagesordnung muss mehrheitlich vom Bundestag beschlossen werden. Geschieht das nicht, käme das der Ablehnung des Antrags gleich, da eine Vorlage bei der nächsten Sitzung für die geforderte Klage zu spät sei. Zudem findet die Sitzung erst sehr spät statt.
Der Arbeitskreis fordert die Abgeordneten daher auf, die Nacht zum Freitag zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen, zahlreich zu erscheinen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu stimmen. Bundesbürger können den Antrag ebenfalls unterstützen, indem sie ihren Bundestagsabgeordneten zur Abstimmung auffordern. Der AK VDS hat dazu einen entsprechenden
Musterbrief vorbereitet.