Dienstag, 23.05.2006 09:51

Bundesweite Razzia gegen eDonkey-Nutzer

aus dem Bereich Sonstiges
Der Tausch urheberrechtlich geschützter Dateien über das Internet wird immer schärfer verfolgt. Wie die Staatsanwaltschaft in Köln heut bekannt gab, fand am heutigen Morgen ab 8 Uhr eine bundesweite Razzia gegen Nutzer der beliebten Peer-To-Peer-Tauschbörse "eDonkey" statt. Die Eselfreunde gerieten hauptsächlich wegen der unerlaubten Verbreitung von Musikdateien ins Visier der Staatsanwälte. Wie es heißt, handele es sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Downloads aus dem Internet durchgeführt wurde.

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130 Durchsuchungen

Insgesamt habe es in einer von der Staatsanwaltschaft und der Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion zeitgleich 130 Hausdurchsuchungen gegeben, bei denen circa 100 Computer und andere Beweismittel wie tausende CDs beschlagnahmt wurden. Auf ihnen wird neben urheberrechtlich geschützter Musik auch illegal heruntergeladene Software, Spiele und kinderpornographisches Material vermutet. Festnahmen habe es keine gegeben.

Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten "proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums". Für die Verfolgung der Raubkopierer sei eine spezielle und weltweit einzigartige Software zum Einsatz gekommen, mit der ein Server mit Standort im Erftkreis beobachtet wurde.

Über diesen Server, der nach wie vor am Netz ist, konnten die Ermittler über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabye Log-Dateien registrieren. Ferner seien über 40.000 IP-Adressen ermittelt worden, erklärte Staatsanwalt Jürgen Krautkremer heute in Köln. Von diesen Adressen seien aber nur diejenigen verfolgt und namentlich identifiziert worden, die einem deutschen Service-Provider zugeteilt wurden.

Großer Schlag

Gegen über 3.500 eDonkey-Nutzer werde aktuell ermittelt und ein Strafverfahren eingeleitet. Sie sollen teilweise bis zu 8.000 Dateien über die Tauschbörse angeboten haben und müssen nun erhebliche Schadensersatzklagen zwischen 2.000 und 15.000 Euro befürchten. Im Extremfall sähen Verletzungen des Urheberrechts sogar Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren vor, so Krautkremer. Überrascht zeigte er sich beim Alter der ermittelten Raubkopierer. Statt der erwarteten "jungen Heranwachsenden" sei bei den Verdächtigten ein Querschnitt der deutschen Bevölkerung zu erkennen. Nur Wenige seien jünger als 20 Jahre.

Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände erklärte, der heute durchgeführte Schlag gegen Raubkopierer solle auf der einen Seite abschrecken, aber auch aufklären. Die Botschaft, dass Raubkopierer auch entdeckt werden können, sei offenbar noch nicht bei jedem Nutzer der Filesharing-Netzwerke angekommen. Die Nutzung von Peer-To-Peer-Tauschbörsen sei kein Kavaliersdelikt.
Hayo Lücke
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