Dienstag, 09.05.2006 18:46

VoIP: 1&1 schmeißt Power-Quassler raus

aus den Bereichen Breitband, VoIP
Wieder einmal macht Internet-Provider 1&1 mit Kündigungen von sich Reden. Diesmal trifft es allerdings Nutzer des VoIP-Angebots 1&1 Phone Flat. Was noch im Dezember wie ein Einzelfall aussah, scheint jetzt zur Methode zu werden. So gingen am 3. Mai Kundenanschreiben raus, die den Betroffenen vorwerfen, ihre Telefoniepauschale für Gespräche ins deutsche Festnetz gewerblich zu nutzen. Damit würden die Kunden jedoch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, weshalb 1&1 sich gezwungen sähe, den Flatrate-Vertrag zu kündigen und auf den VoIP-Standardtarif umzustellen.

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Notbremse möglich

Immerhin wird in dem Schreiben noch eine Notbremse angeboten: sollten die Kunden die VoIP-Flatrate doch nur privat nutzen, steht es ihnen frei, dies der Hotline mitzuteilen, um die Kündigung rückgängig zu machen. In dem Schreiben vom 3. Mai wurde dafür eine Frist von zwei Tagen gesetzt – laut 1&1-Pressestelle ein Tippfehler. Was bei den Nutzern für viel Aufregung sorgte, war Unternehmensangaben zufolge ein Versehen, es hätte eigentlich 20. Mai heißen sollen. Ein Entschuldigungsschreiben mit entsprechendem Hinweis wurde versandt, die Datenbank des Anbieters sei ohnehin richtig datiert gewesen. Zudem reiche eine einfache Mitteilung, dass die Nutzung privat sei, Beweise dafür werden nicht verlangt.

Auch wenn den VoIP-Kunden noch die Rücknahme der Kündigung offen steht, sind Ähnlichkeiten zu Verfahrensweisen im DSL-Geschäft nicht von der Hand zu weisen. Hier wurden Kunden mit hohem Verkehrsaufkommen kurzerhand aus dem Vertrag geworfen. Und woran macht 1&1 fest, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung des VoIP-Anschlusses handelt, wenn nicht gerade eine Firma als Kunde eingetragen ist? "Wir legen das Verhalten eines Durchschnittstelefonierers zugrunde", erklärt ein 1&1-Sprecher. Wie sich dieser Ottonormal-VoIPer definiert, wollte er allerdings nicht verraten. Es gäbe jedoch Hinweise auf gewerbliche Nutzung: wer viel telefoniert macht sich ebenso verdächtig, wie Kunden, die zahlreiche verschiedene Anschlüsse anwählen.

Was ist Durchschnitt?

Wie viele Stunden telefoniert werden müssen, um bei 1&1 auf die "rote Liste" zu kommen, bleibt unbeantwortet. Branchenkenner gehen allerdings davon aus, dass es bei einer Flatrate für rund zehn Euro ab 20 Stunden pro Monat eng für die Kalkulation wird. Ebenso wenig gibt 1&1 Auskunft darüber, wie viele gewählte Rufnummern für die Montabaur noch im normalen Rahmen liegen. Viel interessanter ist jedoch die Frage, woher 1&1 diese Daten überhaupt nimmt. Das Landgericht Darmstadt hatte T-Online zuletzt untersagt, die Verbindungsdaten eines Flatrate-Kunden zu speichern, schließlich sind diese Daten bei einer Flatrate nicht zur Abrechnung nötig. In diesem Zusammenhang erschien auch der bei 1&1 schon traditionelle, aber fragwürdige Rausschmiss von Powerusern in einem neuen Licht. Fragt sich also, inwieweit Messungen von Gesprächsdauer oder die Überwachung gewählter Rufnummern für die Abrechnung einer VoIP-Flatrate relevant sind. Es wird wohl auch hier eine Kundenklage brauchen, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Aleksandra Leon
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