Dienstag, 02.05.2006 15:12

"Heise-Urteil": Abgemahnter Webmaster wehrt sich

aus dem Bereich Sonstiges
Betreiber eines Internetforums können für darin veröffentlichte Beiträge haftbar gemacht werden. In einem viel beachteten Urteil ("Heise-Urteil") vom 2. Dezember 2005 hatte das Langericht Hamburg dem Heise-Verlag als Betreiber von "heise online" eine besondere Haftung auferlegt (Az. 324 O 721/05). Seither wird das Urteil bereits zur Begründung von Abmahnungen gegen Webmaster herangezogen. Jetzt will sich ein Betroffener wehren.

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Die üblichen Verdächtigen

Nach Meinung des Gerichts handelt es sich bei einem Forum um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Wer eine solche betreibe, müsse sich dafür auch in besonderer Weise verantworten. Die Entscheidung liegt damit quer zur geltenden Rechtsprechung, nach der ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftbar zu machen ist. Erstritten hatte das Urteil der netzweit bekannte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus für seinen nicht minder prominenten Mandanten Mario Dolzer.

Der Richterspruch wird seither trotz fehlender Rechtskraft als Begründung von teilweise zweifelhaften Abmahnungen gegen Forenbetreiber herangezogen. Jetzt will ein so abgemahnter Webmaster diesen Versuchen erstmals mit einer negativen Fesstellungsklage begegnen. Martin Geuß, Betreiber der Internet-Community "Supernature-Forum", wurde von den Anwälten einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt und zur Abgabe einer mit 10.000 Euro Geldstrafe bewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Kosten in Höhe von über 1800 Euro sollte Geuß ebenfalls übernehmen.

Negative Feststellungsklage

Auch in diesem Fall bezogen sich die abmahnenden Anwälte auf das "Heise-Urteil", das noch keine Rechtskraft hat und zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war. Geuß hat der Abmahnung auch durch seinen Anwalt widersprochen, die abmahnende Partei zog ihre Ansprüche daraufhin unter Vorbehalt zurück. Geuß reicht das nicht, er will mittels negativer Feststellungsklage klären lassen, dass die Ansprüche der Gegenseite unbegründet sind. Zur Deckung der enstehenden Kosten hat Geuß bereits zahlreiche Spenden erhalten.

Geuß beruft sich auf geltendes Recht: Er könne nicht für einen eventuellen Verstoß verantwortlich gemacht werden, da er von den Beiträgen keine Kenntnis hatte und diese sofort nach Kenntnisnahme entfernt habe. Der Bezug zum so genannten "Heise-Urteil" sei unzulässig, da sich das Urteil allenfalls auf "offizielle Presse-Publikationen", nicht jedoch auf "normale" Foren beziehe. Ein positiver Ausgang des Verfahrens würde weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" deutlich erschweren, hofft der Betreiber des Supernature-Forums. Webmaster, die aus reinem Privatvergnügen eine Community betreiben, werden das verfahren also aufmerksam verfolgen.

"Heise online" ist als "offizielle Presse-Publikation" damit nocht nicht aus dem Schneider. Doch geht Heise weiter gegen das Urteil vor: Der Verlag spricht von einem "groben Fehlurteil" und wird Rechtsmittel einlegen. Denn sollte das vom Landgericht Hamburg inzwischen auch schriftlich begründete [PDF bei heise.de] Urteil tatsächlich bestätigt werden, haben es professionelle Anbieter von Internet-Foren in Zukunft schwer - wenn sie ihr riskantes Unterfangen nicht gleich begraben.
Volker Briegleb
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