Mittwoch, 26.04.2006 19:38

Bundesnetzagentur will Bitstrom-Zugang regulieren

aus dem Bereich Breitband
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstream Access auf Basis des Internetprotokolls, den so genannten IP-Bitstrom-Zugang, veröffentlicht. Die Behörde will der Telekom eine "Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen" auferlegen.

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"Ex-ante"

"Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Unterschied zu dem Entwurf für den ATM-Bitstrom-Zugang plane die Bundesnetzagentur hier die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung, weil die Telekom bisher hier kein freiwilliges Vorprodukt anbiete, das den Kriterien der erfolgten Marktanalyse genüge.

Anders als der ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem ein Regulierungs-Entwurf im März veröffentlicht wurde, ist der IP-Bitstrom-Zugang eher für das Privatkundengeschäft mit Breitband-Internet relevant. Wettbewerber erhalten damit die Möglichkeit, individuellere Angebote als zum Beispiel mit DSL Resale zu realisieren. So können etwa variable oder von den Telekom-Produkten abweichende Bandbreiten und Qualitäten angeboten werden.

Beifall und Kritik

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte den Schritt der Regulierungsbehörde. "Die Bundesnetzagentur kommt mit der Regulierungsverfügung nicht nur einer von der EU-Kommission seit Jahren geforderten Umsetzung europäischer Standards nach. Sie fördert mit der Verfügung auch die Angebotsvielfalt in den ländlichen Gebieten“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Scharfe Kritik an dem Entwurf der Bundesnetzagentur übte dagegen die T-Com. Die angedachten Regulierungsmaßnahmen seien sachlich nicht nachvollziehbar und könnten sich kontraproduktiv für den gesamten Breitbandmarkt auswirken, fürchtet der Leiter der T-Com Regulierungsabteilung, Frank Schmidt. Aus Sicht der T-Com benötige der Markt keine weitere Zugangsverpflichtung, da die Vorleistungsprodukte der T-Com bereits ein differenziertes Produkt- und Dienstleistungsangebot im DSL-Markt ermöglichen würden, erklärte Schmidt. "Für ein zusätzliches Bitstream Access-Produkt gibt es keine Notwendigkeit."

Der Regulierer erwartet die Stellungnahmen aller interessierten Unternehmen und Verbände innerhalb eines Monats. Die Bundesnetzagentur wird ihre Entscheidung nach Ablauf dieses vierwöchigen Konsultationsverfahrens treffen.
Volker Briegleb
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