Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstream Access auf Basis des Internetprotokolls, den so genannten IP-Bitstrom-Zugang, veröffentlicht. Die Behörde will der Telekom eine "Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen" auferlegen.
"Ex-ante"
"Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Unterschied zu dem Entwurf für den ATM-Bitstrom-Zugang plane die Bundesnetzagentur hier die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung, weil die Telekom bisher hier kein freiwilliges Vorprodukt anbiete, das den Kriterien der erfolgten Marktanalyse genüge.
Anders als der ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem ein Regulierungs-Entwurf im März veröffentlicht wurde, ist der IP-Bitstrom-Zugang eher für das Privatkundengeschäft mit Breitband-Internet relevant. Wettbewerber erhalten damit die Möglichkeit, individuellere Angebote als zum Beispiel mit DSL Resale zu realisieren. So können etwa variable oder von den Telekom-Produkten abweichende Bandbreiten und Qualitäten angeboten werden.
Beifall und Kritik
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte den Schritt der Regulierungsbehörde. "Die Bundesnetzagentur kommt mit der Regulierungsverfügung nicht nur einer von der EU-Kommission seit Jahren geforderten Umsetzung europäischer Standards nach. Sie fördert mit der Verfügung auch die Angebotsvielfalt in den ländlichen Gebieten“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Scharfe Kritik an dem Entwurf der Bundesnetzagentur übte dagegen die T-Com. Die angedachten Regulierungsmaßnahmen seien sachlich nicht nachvollziehbar und könnten sich kontraproduktiv für den gesamten Breitbandmarkt auswirken, fürchtet der Leiter der T-Com Regulierungsabteilung, Frank Schmidt. Aus Sicht der T-Com benötige der Markt keine weitere Zugangsverpflichtung, da die Vorleistungsprodukte der T-Com bereits ein differenziertes Produkt- und Dienstleistungsangebot im DSL-Markt ermöglichen würden, erklärte Schmidt. "Für ein zusätzliches Bitstream Access-Produkt gibt es keine Notwendigkeit."
Der Regulierer erwartet die Stellungnahmen aller interessierten Unternehmen und Verbände innerhalb eines Monats. Die Bundesnetzagentur wird ihre Entscheidung nach Ablauf dieses vierwöchigen Konsultationsverfahrens treffen.