Sechs bis zwölf Monate müssen Telekommunikationsanbieter laut Richtlinie künftig ihre Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat speichern.
Was künftig gespeichert wird
Die Speicherung betrifft Telefongespräche, E-Mails, SMS, VoIP-Dienste und Internetdaten. Gespeichert werden bei Gesprächen über Festnetz und Mobilfunk: Die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, Name und Anschrift der Teilnehmer, Datum und Uhrzeit zu Beginn und am Ende eines Telefonats sowie der genutzte Telefondienst.
Bei VoIP- und Internetverbindungen sowie E-Mails werden künftig die Benutzerkennungen, die Rufnummern, IP-Adressen, Name und Anschrift von Sender und Empfänger sowie Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangs-, E-Mail- oder VoIP-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone gespeichert. Unter die neue Speicherpflicht fallen außerdem auch Daten zur Identifizierung der Nachrichtenübermittlungsart und zur Standortbestimmung mobiler Geräte. Dazu zählen unter anderem die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI), die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) und die Standortkennung (Cell-ID). Daten über die Inhalte der Verbindungen dürfen laut Richtlinie nicht gespeichert werden.
Terrorismusbekämpfung kontra Datenschutz
Das Ziel der Richtlinie laut EU ist, die Kommunikation, Standort und Standortbewegungen Verdächtiger Personen ermitteln zu können. Am 13. Juli vergangenen Jahres verurteilte der Rat in seiner Erklärung die Terroranschläge von London und wies auf die Notwendigkeit hin, so rasch wie möglich gemeinsame Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zu erlassen. Als einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und Privatsphäre der EU-Bürger
bezeichneten hingegen Datenschützer die Pläne immer wieder in jüngster Vergangenheit. In Deutschland nimmt die
konkrete Umsetzung der Richtlinie bereits Gestalt an. Die Bundesregierung will die "Mindestanforderungen" aus Brüssel "mit Augenmaß" umsetzen.