Brüssel macht ernst. Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte die Europäische Union (EU) die neue, heftig umstrittene
Richtlinie (PDF) zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten im EU-Amtsblatt. Damit tritt die Richtlinie nun zwanzig Tage später offiziell in Kraft und die Frist zur Umsetzung in den 25 EU-Mitgliedsstaaten läuft an.
Ab 2007 wird gespeichert
Innerhalb von zwei Monaten ab dem Inkrafttreten können die einzelnen Mitgliedsstaaten jetzt noch Einspruch gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Doch die Direktive wird kaum noch aufzuhalten sein. Die Europäische Kommission fordert die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die Vorschriften für die Telefonie bis zum 15. September kommenden Jahres in nationales Recht umzusetzen.
Die Anwendung der Richtlinie auf die Speicherung von Kommunikationsdaten betreffend Internetzugang, VoIP-Telefonie und E-Mails hingegen kann noch bis zum 15. März 2009 aufgeschoben werden. Die Bundesregierung beabsichtigt hierzulande, die Frist für die beginnende Speicherung von Internet-Daten insgesamt um 18 Monate auszuweiten und hat in der Vergangenheit dem EU-Rat und der Kommission bereits eine entsprechende Absichtserklärung zukommen lassen.
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Seite 2: Was künftig gespeichert wird