Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) sagt Spam weiter den Kampf an. Wie sich der Bürger gegen die Flut unerwünschter E-Mails im eigenen elektronischen Postfach wehren kann, darüber informiert der vzvb seit gestern mit einer neuen Aufklärungs-Website.
Internetseite klärt auf
Auf der Internetseite
www.verbraucher-gegen-spam.de können sich Bürger umfassend über das Thema Spam informieren, erhalten Anleitungen im Umgang mit der unerwünschten Post, Musterschreiben und rechtliche Grundlagen. "Nur aufgeklärte und im Umgang mit E-Mails umsichtige Internetnutzer werden weniger leicht zum Spamming-Opfer", sagt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Die neue Website ist Teil des am 1. Juli 2005 gestarteten Projekts "Spamkampagne - Verbraucheraufklärung und Aktion zur Bekämpfung von Spam". Neben der Aufklärung ist das Ziel die Rechtsverfolgung von Spammern. In der im September 2005 eingerichteten Spam-Beschwerdestelle sind bereits über eine Million Beschwerden eingetroffen. Erreichbar ist die Beschwerdestelle über
beschwerdestelle@spam.vzbv.de. Auch wenn bereits einige Verfahren gegen Spammer eingeleitet wurden, bleibt aber das Problem, dass der Großteil der Mails aus dem Ausland kommt und die Verantwortlichen schwer zu ermitteln sind.
Neue Anti-Spam Gesetze sollen her
Nach Ansicht des vzbv sind daher neben Maßnahmen zur Aufklärung und rechtlichen Verfolgung weitergehende gesetzliche Regelungen notwendig, um Spam in den Griff zu bekommen. "Die Bundesregierung ist gefordert, das durch die Neuwahlen ausgebremste Anti-Spam-Gesetz wieder aus der Schublade zu holen", fordert Müller. Zur Eindämmung der unerwünschten Werbeflut fordert der vzvb zudem, Spamming mit kriminellem Hintergrund als Straftat einzustufen, das Versenden unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, die Verschleierung der Absenderidentifikation oder den kommerziellen Charakter einer Nachricht zu verbieten und die Bundesnetzagentur mit entsprechenden Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Spam auszustatten.
Denise Bergfeld