Freitag, 31.03.2006 17:01

Betroffene wehren sich gegen neue GEZ-Gebühr

aus dem Bereich Sonstiges
Ab Anfang 2007 sollen nun auch internetfähige Computer rundfunkgebührenpflichtig werden - wenn es nach den Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Medien geht. Nun haben drei betroffene Personen heute beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der GEZ-Gebühren auf Internet-PCs eingereicht.

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Teurer Computer

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich formal gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", erläutert Rechtsanwältin Petra Marwitz die Verfassungsbeschwerde.

Bislang wurden GEZ-Gebühren für Geräte fällig, die einzig und allein dem Zweck dienten, Radio- oder Fernsehsender zu empfangen. Bei den so genannten neuartigen Rundfunkempfangsgeräten ist das anders. Auch wenn ein Computer mit Internetanschluss nur zum Arbeiten genutzt wird und das Multimedia-Handy ausschließlich zum Telefonieren, fallen diese Geräte unter die Rundfunkgebührenpflicht.

Zusätzlich zur Kasse gebeten

Sind bereits ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet, so zählt der Computer als Zweitgerät, für den keine Extra-Gebühr fällig wird. Die Neuregelung trifft also insbesondere Nutzer von Internet-PCs, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Sie werden ab dem 1. Januar 2007 zur Kasse gebeten und müssen 17,03 Euro pro Monat zahlen. Das gilt auch für Besitzer von multimedia-fähigen Handys, mit denen über eine Internetverbindung theoretisch auch Fernsehprogramme empfangen werden können.

Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen.
Denise Bergfeld
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