Eindeutig rechtswidrig ist das Knacken des Kopierschutzes. Dies gilt prinzipiell auch, wenn eine solche Kopie ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt wird. Wer den Schutz mit Hilfe entsprechender Software umgeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Kopierschutz knacken
Doch erstens kann hier die Illegalität vom benutzten Computermodell abhängen: So funktioniert etwa der Kopierschutz mancher CDs wohl auf PCs mit Windows-Betriebssystem, nicht aber auf Macintosh-Rechnern. Zypries zufolge wäre das Kopieren auf dem PC dann rechtswidrig, weil der Schutz aktiv geknackt werden muss - auf dem Macintosh wäre es aber völlig legal.
Strafbar bleibt auch das Herunterladen illegaler Kopien von Musik und Filmen aus dem Internet. Hier drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Ahnungslosigkeit schützt nicht: Der Nutzer sollte erkennen, dass etwa ein kostenlos im Netz angebotener Kinofilm zuvor illegal kopiert wurde. Jeder könne wissen, dass ein aktueller Hollywood-Kassenschlager wie "Brokeback Mountain" oder die neueste Herbert-Grönemeyer-CD nicht legal zu haben sei, betonte Zypries.
Keine Bagatelle
Für solche Fälle soll es im neuen Gesetz, anders als ursprünglich geplant, nun doch keine Bagatellklausel geben. In der Praxis wird es der Ministerin zufolge aber dabei bleiben, dass die Staatsanwaltschaft bei illegalen Kopien für den Eigenbedarf in aller Regel nicht aktiv wird - wenn sie überhaupt davon erfährt.
Trotzdem stößt das Gesetz bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik. "Damit droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden", kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar", betonte Müller.