Auch nach der heute
vom Kabinett verabschiedeten Novellierung des Urheberrechts ("2. Korb") ist es erlaubt, private Kopien nicht kopiergeschützter Musik oder Filme herzustellen. Wer allerdings den Kopierschutz knackt oder Filme und Musik illegal aus dem Internet herunterlädt, macht sich strafbar.
Unsichere Verbraucher
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Gesetz im Laufe des kommenden Jahres vom Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Die Unsicherheit der Verbraucher, was sie nun kopieren dürfen und was nicht, wird auch durch das neue Gesetz nicht kleiner. Für den Konsumenten gibt es eine Menge Fallstricke zu beachten.
Denn wo genau die legale Privatkopie aufhört und die Schwarzbrennerei anfängt, ist nicht immer leicht zu erkennen. So viel ist klar: Wer illegale Kopien brandneuer Kinofilme aus dem Internet herunterlädt, handelt rechtswidrig. Das war bislang so - und soll auch nach dem novellierten Urheberrecht so bleiben. Schwieriger ist es schon bei privaten Kopien von Musik-CDs.
Private Kopien
Private Kopien sind und bleiben laut Urheberrechtsnovelle legal. Das heißt: Wer eine nicht kopiergeschützte Musik-CD für den eigenen Gebrauch, für Familienmitglieder oder enge Freunde brennt, handelt völlig korrekt. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gilt dies für eine einstellige Kopien-Zahl von allen Datenträgern, die nicht durch eine spezielle Software geschützt sind.
Von vielen Musik-CDs darf also noch eine legale Kopie angefertigt werden, weil unter anderem "
technische Probleme" den Kopierschutz für die Musikindustrie unattraktiv machen. Doch ist der Kopierschutz bei CDs eindeutig auf dem Vormarsch. Strafbar macht sich auch, wer nicht kopiergeschützte Datenträger im größeren Ausmaß vervielfältigt, verkauft oder zum Download ins Internet stellt.