Mittwoch, 22.03.2006 16:12

Frankreich: Neues Gesetz liberalisiert iTunes

aus dem Bereich Sonstiges
Am Dienstag verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz, nach dem online verkaufte Musik auch auf allen MP3-Playern laufen muss. Für Plattformen mit strikten Lizenzregelungen wie Apples iTunes oder Microsofts Windows Media Player dürfte das echte Konsequenzen haben.

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Für alle Player

Nach dem Gesetzesentwurf, der noch vom Senat bestätigt werden muss, sollen alle online angebotenen Songs zumindest konvertierbar für alle MP3-Player sein. Diese Klausel wird besonders Spitzenreiter Apple Schwierigkeiten bereiten. Dessen Musik-Plattform iTunes unterstützt nämlich bevorzugt Audiotracks im hauseigenen Format Apple Lossless oder AAC-Dateien. Diese können bislang nur von Apples iPod oder Motorolas iTunes Handy abgespielt werden. Einige wenige Player unterstützen auch das Dolbys AAC-Format.

Anbieter, die ihr Spezial-Format beibehalten wollen, müssen laut Gesetz den Kopierschutz (DRM) öffnen, um die Musikdateien in ein kompatibles Format umwandeln zu können. Anbieter wie Apple argumentieren dagegen, das würde zu einem massiven Sicherheitsverlust und einem Anstieg der Musikpiraterie führen. Denn das neue Gesetz sieht ausdrücklich vor, Software zur Umgehung des DRM-Schutzes zu legalisieren, sofern sie nur zur Konvertierung der Dateien genutzt wird.

Strafe: 38 Euro

Aber nicht nur für die Urheber bedeutet das neue Gesetz potenzielle Einbußen. Apple sieht auch die iPod-Verkaufszahlen in Frankreich bedroht. Der Kauf eines iPods wäre für die Nutzung von iTunes dann ja nicht mehr zwingend. Im Gegenzug könnte Apple seine Musikplattform umgehend vom französischen Markt nehmen und das Online-Angebot für die Franzosen drastisch reduzieren.

Auch die Strafen für die Verletzung von Urheberrechten sollen sich im Zuge des neuen Mediengesetzes ändern. Der illegale Download von geschütztem Material wird nun mit einer Geldstrafe von 38 Euro "verrechnet". Das File-Sharing solcher Dateien wird mit 159 Euro bestraft. Software-Piraten im großen Stil werden weiterhin mit bis zu drei Jahren Haft und hohen Geldstrafen sanktioniert.
Philip Meyer-Bothling
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