Mittwoch, den 22.03.2006 11:06

Urheberrecht: Strafe auch in Bagatellfällen

aus dem Bereich Sonstiges
Das Gezerre um die Novellierung des Urheberrechts und die umstrittene Bagatellklausel geht in die nächste Runde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will künftig ausnahmslos alle Privatkopien unter Strafe stellen - auch in Bagatellfällen.

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Klausel entfernt

Mit der Bagatellklausel sollten ursprünglich Verletzungen des Urheberrechts straffrei bleiben, bei denen nur wenige Kopien zum privaten Gebrauch angefertigt wurden. Das sollte die "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindern. Seinen Freunden hin und wieder eine CD zu brennen oder eine kleine Anzahl Musikstücke aus dem Internet zu laden könnte aber bald auch unter Strafe stehen.

Denn eine Ausnahmeregelung durch eine Bagatellklausel soll es nun doch nicht geben. Die Klausel soll in dem neuesten Gesetzentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wird, bereits nicht mehr enthalten sein. Das berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf Koalitionskreise. Das neue Gesetz legt zudem fest, dass auch für Privatkopien ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Das Umgehen des Kopierschutzes gilt als Straftat. Somit wird das legale Brennen von CDs zum privaten Gebrauch künftig fast unmöglich sein.

Sieg für die Lobby

Dies ist vor allem ein Sieg für die Musik- und Filmindustrie und ihre Lobby-Truppen, die seit Jahren über Verluste durch illegale Kopien klagen und sich scharf gegen die Bagatellklausel ausgesprochen hatten. Eine automatische Bestrafung aller Vergehen sei aber auch nach der Verschärfung des Gesetzes nicht geplant, berichtete das Handelsblatt. Der Staatsanwaltschaft bleibe immer noch die Möglichkeit, die Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Wenn sie noch den Überblick haben. Denn mit dem Verzicht auf die Bagatellklausel und dem ebenfalls geplanten zivilrechtlichen Auskunftsrecht gegenüber Providern fürchten Staatsanwälte eine Flut von Verfahren gegen Filesharer. Nach den Plänen sollen Zugangsanbieter die nach der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch den Rechteinhabern herausgeben müssen.
Denise Bergfeld
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