Mittwoch, 08.03.2006 15:50

Fusion von T-Online und Telekom ausgebremst

aus dem Bereich Sonstiges
Die umstrittene Fusion des Internetanbieters T-Online mit dem Mutterhaus Deutsche Telekom liegt vorerst wieder auf Eis: Anlegerschützer legten Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BHG) gegen den Zusammenschluss ein. Das gab der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, am Mittwoch in Düsseldorf bekannt. Die Kleinaktionäre sehen sich durch ein schlechtes Umtauschangebot für ihre T-Online-Aktien benachteiligt. "Die Verschmelzung kann derzeit nicht ins Handelsregister eingetragen werden", bestätigte ein T-Online-Sprecher auf Anfrage. Zu Details wollte sich der Konzern nicht äußern.

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Erneute Blockade

Die Anlegerschützer wollen mit ihrer BGH-Beschwerde eine Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main außer Kraft setzen. Dieses hatte die Fusion im Februar in einer Eilentscheidung genehmigt. Die Richter hatten allerdings ausnahmsweise wegen der Bedeutung des Verfahrens Beschwerde beim BGH zugelassen. Bis zu dessen Entscheidung ist die Verschmelzung nun erneut blockiert.

Die DSW argumentiert, der Zusammenschluss mit der Telekom brächte den T-Online-Aktionären nur Nachteile. Derzeit bietet die Telekom den Anlegern für jede T-Online-Aktie 0,52 Telekomaktien, was einem Wert von rund sieben Euro entspricht. "Das ist unattraktiv", sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz AFP. Die DSW hatte bereits ein früheres Barangebot von 8,99 Euro pro Aktie abgewiesen. Den Anlegerschützern geht es aber um mehr: Sie wollen den gesamten Zusammenschluss vor Gericht kippen. "Grundsätzlich ist eine Verschmelzung von T-Online mit der Telekom nicht sinnvoll und nicht wünschenswert für die Aktionäre", sagte Kurz. T-Online könne besser alleine wirtschaften.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte dagegen argumentiert, bei einer Nichtgenehmigung des Zusammenschlusses werde die Deutsche Telekom als Großunternehmen der Telekommunikationsbranche über Jahre hinweg in ihrer Geschäftsentwicklung blockiert und gegenüber europäischen Konkurrenten benachteiligt. Und das, obwohl in der Hauptversammlung eine Mehrheit von mehr als 99 Prozent der Anleger der Verschmelzung zugestimmt habe. Die klagenden Kleinaktionäre halten dagegen lediglich einen Bruchteil der Aktien.

Grundsatzurteil erwartet

Der Anwalt der Aktionärsschützer, Peter Dreier, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Anleger wollten nicht "Aktionäre eines schwerfälligen Telekomunternehmens werden". Noch nicht vollständig klar ist nach Dreiers Angaben aber, ob sich der BGH überhaupt für zuständig erklärt. Denn die Anlegerschützer haben erstmals eine Entscheidung im Eilverfahren angefragt. Ob die BGH-Richter dieser stattgeben, ist offen. DSW-Sprecher Kurz sagte dazu: "Ich hoffe, dass sie die Bedeutung erkennen und eine Entscheidung treffen." Es handele sich dabei um ein echtes "Grundsatzurteil".
Hayo Lücke / afp
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