Die Deutsche Telekom wird vorerst weiter auf eine Fusion mit der Internet-Tochter T-Online warten müssen. Wie das "Handelsblatt" berichtet, könnte sicht der Zusammenschluss um Monate verzögern, da dutzende Anleger beim Bundesgerichtshof (BGH) Klagen gegen die Erlaubnis der Fusion durch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eingereicht hätten.
Ein BGH-Sprecher habe heute erklärt, bisher hätten mehr als 30 Anleger Beschwerde eingelegt. Die Beschwerden würden wegen ihrer Eilbedürftigkeit schnell bearbeitet. Der zuständige 2. Zivilsenat müsse jedoch zunächst die Begründungen für die Beschwerden und den Eingang der Akten abwarten. Sollte das Gericht die Beschwerden annehmen, werde der BGH prüfen, ob die Interessen von Telekom und T-Online an der sofortigen Eintragung ins Handelsregister gegenüber jenen der Anleger überwiegen.
Was überwiegt?
Die Anleger befürchten im Falle einer Verschmelzung von T-Online mit der Telekom wirtschaftliche Nachteile. Das Oberlandesgericht hatte aber anders als die erste Instanz entschieden, dass das Interesse der Firmen an der sofortigen Verschmelzung überwiege. Die Anfechtungsklagen könnten die Eintragung auf Jahre hinaus verzögern, wodurch die Deutsche Telekom angesichts der rasanten technischen Entwicklung gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen geraten könnte, hieß es in dem Beschluss von Anfang Februar. Dennoch ließ das OLG eine weitere Eilbeschwerde zum BGH zu.
Hayo Lücke