Im Streit um die Nennung des bürgerlichen Namens des 1998 verstorbenen Hackers "Tron" in der Online-Enzyklopädie Wikipedia hat ein Berliner Gericht dem Betreiberverein Wikimedia e.V. Recht gegeben. In einer Entscheidung hob das Amtsgericht Charlottenburg eine einstweilige Verfügung auf, die es Wikimedia untersagte, von der Internetadresse www.wikipedia.de auf de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange der volle Name des im Alter von 26 Jahren verstorbenen "Trons" genannt wird. Gegen die Entscheidung kann beim Landgericht Berlin Berufung eingelegt werden.
Keine Unwahrheiten
Die Eltern des Verstorbenen hatten die Verfügung beantragt, weil in Beiträgen der Domain de.wikipedia.org der ungekürzte Nachname ihres Sohnes genannt wird. Nach Ansicht der Eltern verletzt dies dessen "postmortales Persönlichkeitsrecht". Das Gericht aber sieht durch die Namensnennung keine über den Tod hinausgehenden Persönlichkeitsrechte verletzt. So sei der postmortale Schutz der Persönlichkeit vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seiner Lebensleistung zu schützen. Dies sei jedoch nicht der Fall.
Einstweilige Verfügung bereits ausgesetzt
Das Amtsgericht hatte bereits am 20. Januar die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung ausgesetzt, weil das Verbot der Weiterleitung angesichts der geringen Anzahl der betroffenen Beiträge nach Auffassung des Gerichts unverhältnismäßig gewesen wäre und nicht absehbaren wirschaftlichen Schaden hätte bedeuten können.
"Tron" ist das Objekt von Spekulationen, weil sein Tod in Teilen der Hackerszene als Mord durch Geheimdienste oder Teile der organisierten Kriminalität angesehen wird. Er war im Oktober 1998 in einem Berliner Park erhängt entdeckt worden. Als mögliche Motive nennen die Anhänger der Mordtheorie laut Wikipedia "Trons" Arbeiten auf den Gebieten des Pay-TV-Hackings und der Sprachverschlüsselung. Die Staatsanwaltschaft stellte dagegen einen Selbstmord fest.
Aleksandra Leon
/ afp