Mittwoch, 15.02.2006 18:04

Flat ist Flat: Rausschmiss von Power-Usern illegal

aus den Bereichen Breitband, Sonstiges
Bei Kabel Deutschland sind die Verantwortlichen noch nicht ganz sicher, wie sie in Zukunft vorgehen werden. Ein KDG-Sprecher teilte uns mit, dass man "derzeit die Sach- bzw. Rechtslage" in Bezug auf Produkte und Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfe. Er stellt klar, dass sich KDG "auch in Zukunft gegen die gewerbsmäßige Nutzung" der Internetprodukte zur Wehr setze.

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"Wir prüfen"

Allerdings will sich Kabel Deutschland dabei an geltendes Recht halten: "Selbstverständlich werden wir uns rechtlich an die Vorschriften gemäß TKG und an die Entscheidung des LG Darmstadt halten." Dass diese Vorschriften auch schon vor dem Darmstädter Urteil Bestand hatten, wird diskret übergangen. "Sollten wir jedoch auf andere Weise Kenntnis von einer gewerbsmäßigen Nutzung erlangen, so werden wir diese nicht dulden", kündigt der Sprecher an, ohne dabei genauer zu erläutern, auf welche Weise KDG von möglichem Missbrauch Kenntnis erlangen könnte.

Montabaur bleibt dazu weitgehend stumm. Welche Daten zur Identifizierung der 100-Euro-Kandidaten herangezogen wurden will 1&1 nicht verraten. Der Provider verweist lapidar darauf, die umstrittenen Aktionen inzwischen eingestellt zu haben. Von einem Zusammenhang mit dem Darmstädter Urteil will man nichts wissen. An einen Zufall zu glauben fällt allerdings schwer: schließlich hatte sich Voss erstinstanzlich bereits im Juli 2005 gegen T-Online durchgesetzt. Und auch die Rechtsabteilung der 1&1 dürfte das Verfahren mit Interesse verfolgt haben.

300.000 Euro Bußgeld

Für Anwalt Ritter ist das Interesse der Branche an dem Urteil keine Überraschung. Denn für die Provider hätte das durchaus unangenehm werden können. "Bis jetzt wurde übersehen, dass T-Online und Anbieter wie 1&1 oder Kabel Deutschland, jeweils Ordnungswidrigkeiten begangen haben", so Ritter. Das könne mit Bußgeldern von über 300.000 Euro bestraft werden.

Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Für Rechtsanwalt Arne Ritter steht fest: Kommt ein Mandant mit einer Abmahnung oder Kündigung wegen vermeintlich überzogener Nutzung einer Flatrate zu ihm, würde er sofort "ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den jeweiligen Provider einleiten".
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