Voraussetzung der Strafbefreiung ist allerdings jeweils, dass es sich auch nur um "Bagatellfälle" handelt, also das Urheberrecht nicht im großen Stil verletzt wurde. Auch Urheberrechtsverletzungen privater Natur können nämlich große Schäden anrichten und sind dann nicht mehr als Bagatellen zu bewerten. Wer etwa Hunderte von Musiktiteln illegal aus dem Internet
herunterlädt, darf nicht damit rechnen, straffrei zu bleiben."
Massive Kritik
Der Deutsche Kulturrat sprach sich ganz klar gegen die Pläne der Bundesregierung aus. Die Bundesjustizministerin wolle Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen legalisieren, heißt es in einer offiziellen Erklärung. "Offensichtlich liegen der Bundesjustizministerin die Computerindustrie und die Raubkopierer mehr am Herzen als die Künstler", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann.
Nur so sei zu erklären, warum der Computerindustrie unverhältnismäßige finanzielle Geschenke zu Lasten der Künstler gemacht werden sollen und die Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen legalisiert werden soll, so Zimmermann. Der Kulturrat ist nicht alleine: Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat bereits Widerstand gegen die Bagatellkausel angekündigt. Auch die Rechteverwerter sowie Vertreter der FDP, der Linken.PDS und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierten den Entwurf.
"Urheberrecht modernisieren"
Das Bundesjustizministerium sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen notwendigen Schritt, um das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter zu machen. "Wir wollen das Urheberrecht weiter modernisieren und den Anforderungen der Informationsgesellschaft entsprechend gestalten. Uns geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.