Digitale Kopien sollen künftig für den privaten Gebrauch erlaubt sein - die Bundesregierung plant, mit einem neuen Gesetzentwurf das deutsche Urheberrecht zu reformieren. Über den neuen Entwurf berieten am vergangenen Donnerstag Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft in bei einer Anhörung in Berlin.
Einschränkungen
Das Recht auf digitale Privatkopien soll aber ganz konkreten Einschränkungen unterliegen: Die Kopie muss von einer legalen Quelle stammen und kein Kopierschutz darf umgangen werden. Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen machen sich somit auch weiterhin strafbar. Eine Kopie ist auch dann illegal, wenn beispielsweise die Filmdatei noch vor dem offiziellen Kinostart aus dem Internet heruntergeladen oder auf Video oder DVD vertrieben wird.
Zudem soll eine pauschale Vergütung für Geräte, wie Speichermedien, Computer oder Kopierer eingeführt werden, deren Höhe zwischen den Kreativen und der Industrie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden soll.
Bagatellverstöße straffrei?
Auf heftige Kritik stieß die geplante so genannte Bagatellregelung. Private Nutzer sollen demnach künftig straffrei bleiben, wenn sich die Zahl der Kopien im Bagatellbereich bewegt. Im neuen Referentenentwurf für das "Zweite Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (so genannter "2. Korb") wird dies wie folgt differenziert: "Straffrei gestellt wird [...] aber auch der nach § 53 Abs. 1 verbotene Download aufgrund eines illegalen Angebotes in einer Internet-Tauschbörse.