Freitag, 20.01.2006 15:26

Wikipedia darf wieder

aus dem Bereich Sonstiges
Der Wikimedia Deutschland darf wieder von wikipedia.de nach de.wikipedia.org weiterleiten – zumindest fürs erste. Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg gab am Morgen einem Antrag auf Vollstreckungsschutz statt, teilte Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann mit.

Wie von onlinekosten.de bereits gestern vermeldet, war die Domain www.wikipedia.de zeitweise nicht erreichbar aufgrund einer am 17. Januar vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingereichten einstweiligen Verfügung. Die Eltern eines verstorbenen Computer-Hackers mit dem Pseudonym "Tron" wollen Wikipedia auf diesem Weg verbieten, den vollständigen bürgerlichen Name ihres Sohnes zu nennen, da der Hacker nie unter seinem richtigen Namen gearbeitet habe.

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Entgültige Entscheidung fällt noch

In der Begründung zur Stattgabe des Antrags auf Vollstreckungsschutz heißt es laut WikiNews, die Interessen der Wikipedia seien höher als die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Außerdem nenne die einstweilige Verfügung nicht die Artikel, die gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen. Zur Verhandlung werde es voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage kommen.
Denise Bergfeld
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