Schließlich reicht dem pflichtbewussten Wohltäter nicht nur der bloße Vorbesitz einer Domain, um die "materielle Berechtigtigung" nachzuweisen. Immerhin könnte der Anspruch von einem Domain-Grabber angemeldet werden, der zufällig an die Adresse gekommen sei.
"Materielle Berechtigung"
"Ein materiell Berechtigter wird seine Rechte jederzeit nachweisen können, sei es durch Vorlage seines Ausweises, des Handels- oder Vereinsregisternachweises, durch eine Markenanmeldung oder durch sonstige Unterlagen, aus denen sich seine Verkehrsbekanntheit ergibt", erklärt der Domain-Engel. Doch waren die meisten der "geretteten" Adressen in privater Hand, ein solcher Nachweis dürfte da schwer fallen - wie bei Nordmeyer.
Der entschlüsselte Code
Denn wer nicht gerade den eigenen Nachnamen als Adresse für seinen privaten Webauftritt gewählt oder eine gleichnamige Firma oder einen Verein gegründet hat, von dem verlangt der Domain-Engel zum Beispiel eine Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das kostet einen Haufen Geld: mindestens 300 Euro werden allein für eine nationale Markenanmeldung fällig.
Mario will Geld
Das Geld nimmt aber auch Mario Dolzer gerne. Der selbstlose Engel erklärte gegenüber Nordmeyer: "Normalerweise verkaufen wir solche Domains für 300 bis 500 Euro." Doch gibt sich Dolzer kulant: "Da bei Ihnen wohl ein Fehler passierte, biete ich Ihnen die Domain für 190 Euro netto an". Nordmeyer verzichtete bislang auf den Rückkauf.
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