Noch
im Mai hoffte die Branche, es würde etwas Ruhe einkehren in die Diskussion um eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen: die klagende VG Wort bekommt Recht, die Vergütungspauschale wird auf zwölf Euro festgelegt. Die Zahlung ist beim Kauf eines neuen Geräts zu leisten.
12 Euro Pauschale
Mit dem Pauschalbetrag von zwölf Euro, der von Geräteherstellern oder Importeuren zusammen mit dem Kaufpreis kassiert und an die VG Wort abgeführt wird, soll die Nutzung von PCs für privates Kopieren und Speichern einmalig abgegolten werden. Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, betont dabei den aus seiner Sicht vergleichsweise geringen Betrag: "Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Personal Computers von fünf Jahren aus, so werden pro Jahr gerade einmal 2,40 Euro für die Abgeltung von Urheberrechten erhoben."
Diese Entscheidung sei zwar für die Urheber enttäuschend, ist aber ganz im Sinne der Verbraucher gefallen. "Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhalts durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", so Melichar weiter.
PC-Industrie protestiert
Während die VG Wort durch das Urteil eine "Verschleppungstaktik" der PC-Industrie bestätigt sieht, die sich seit Jahren ihren Zahlungsverpflichtungen entziehe, plant die Gegenseite bereits die nächsten Schritte. Fujitsu Siemens Computers kündigte schon kurz nach Verkündung des Urteils an, nach Analyse der Urteilsbegründung und Absprache mit den beteiligten Unternehmen beim Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen.
Zusätzlich fordert Fujitsu Siemens von der Politik, klare gesetzliche Regelungen zum Thema Urheberrecht zu schaffen. "Denn es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen", meint Bernd Bischoff, President & CEO von Fujitsu Siemens Computers. Zudem sei Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, das eine solche Pauschale erhebe. In Österreich stellte dagegen der Oberste Gerichtshof fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs bestehe. Die Pauschale belaste außerdem den inländischen Wettbewerb in diesem Bereich, da im Ausland erworbene Geräte dadurch günstiger erhältlich seien.