Ingo A.* setzt auf VoIP. Er führt eine Fernbeziehung und telefoniert so jeden Tag mit seiner entlegenen lebenden Liebschaft. Um die Kosten im Auge behalten zu können, entscheidet er sich für eine Phone Flat von 1&1, die deutschlandweite Gespräche zum Festpreis möglich macht.
Gewerblich genutzt?
Vergangene Woche dann der Schock. Post von 1&1 - eine Kündigung der so wichtigen Telefonie-Pauschale. Als Grund gibt der Provider aus Montabaur an, dass eine gewerbliche Nutzung nicht gestattet sei. Doch Ingo A. telefoniert, wenn auch viel, ausschließlich in privater Absicht?! So fragt sich Ingo A.: "Was bitteschön taugt diese in der Werbung angepriesenen 'Flatrate', wenn eine unbeschränkte Nutzung gar nicht möglich ist?".
Nach einer Beschwerde beim 1&1-Kundenservice sichert man ihm zu, eine Überprüfung der persönlichen Daten vorzunehmen. Es stellt sich heraus, dass man die Kündigung in Ingo A.'s Fall noch einmal zurücknehmen könne. Glück gehabt.
Nachgefragt
Wir fragen die 1&1-Pressestelle, wie es dazu kommt, dass Kunden ohne Vorwarnung und mit fälschlicher Sachlagen-Überprüfung gekündigt wird. Seitens 1&1 heißt es, dass es nicht darum ginge
wie viel der Nutzer telefoniere, sondern
ob eine gewerbliche Nutzung (beispielsweise in Call-Centern) vorliege. "Sollten wir einem Nutzer eine gewerbliche Nutzung irrtümlicherweise unterstellt haben, werden wir selbstverständlich eine etwaige Kündigung zurücknehmen," so Pressereferentin Nicole Braun. Das ist fair. Doch welches Telefonieverhalten drängt 1&1 letzlich zu einer Kündigung, wenn es nicht die Nutzungsintensität ist? "Dazu nehmen wir keine Stellung." Das ist schade.
* = Name geändert