Die geplante Schnellfusion von T-Online mit dem Mutterhaus Deutsche Telekom ist vorerst gescheitert. Das Landgericht Darmstadt untersagte heute im Eilverfahren eine sofortige Wiedereingliederung.
Benachteiligung oder nicht?
Das Internetunternehmen T-Online hatte beantragt, die von der Aktionärsversammlung gebilligte Fusion ungeachtet mehrerer Anfechtungsklagen von Kleinaktionären vorab freizugeben und in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Kleinaktionäre, die sich durch ein schlechtes Umtauschangebot für ihre Aktien benachteiligt sehen, begrüßten die Entscheidung. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass T-Online Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt.
Das Gericht führte aus, eine Fusion könne nicht mehr rückgängig gemacht werden - auch dann nicht, wenn die Anfechtungsklagen der Kleinaktionäre dagegen erfolgreich sein sollten. Zugleich argumentierten sie, die Nachteile für beide Unternehmen durch eine spätere Fusion wögen nicht schwer genug, um eine sofortige Verschmelzung zu rechtfertigen. Telekom und T-Online befürchten dagegen, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis über die Klagen der Kleinaktionäre rechtskräftige Urteile vorliegen und der Zusammenschluss vollzogen werden kann. Dadurch könne es zu gravierenden Nachteilen kommen, da die Marktanteile bis dahin verteilt seien, argumentierte T-Online.
Der Mutterkonzern Deutsche Telekom will Kleinaktionären von T-Online bei der Wiedereingliederung lediglich 8,99 Euro je Aktie zahlen. Beim Börsengang im Jahr 2000 kostete die Aktie des größten europäischen Internetanbieters 27 Euro. Deswegen hatten vor allem Kleinaktionäre gegen einen raschen Vollzug der Fusionsentscheidung geklagt. Sie zielen mit ihren Anfechtungsklagen auf ein besseres Angebot für ihre Aktien. Nach der Gerichtsentscheidung zog die Aktie von T-Online zunächst um vier Prozent auf 8,62 Euro an.
Kläger zufrieden
Der Hauptgeschäftsführer der klagenden Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Er betonte, T-Online könne auch ohne Verschmelzung mit dem Mutterkonzern erfolgreich am Markt agieren. Die ebenfalls klagende Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sprach von einem positiven Beschluss für T-Online-Aktionäre.
Die Deutsche Telekom will ihre Internettochter, an der sie stets 90 Prozent besaß, wegen wachsender Attraktivität der Breitband-Datenanschlüsse ins Unternehmen zurückholen. Die stark boomende Internettelefonie macht dem klassischen Telefonnetz der Telekom zunehmend Konkurrenz. Der Markt schneller Internetanschlüsse wächst zudem sehr viel stärker als die klassischen Geschäftsfelder der Telekom. Im April 2004 hatte die Aktionärsversammlung von T-Online das Vorhaben mit 99 Prozent Mehrheit abgesegnet.
Gegen das Urteil im Eilverfahren kann binnen zwei Wochen Berufung beim Oberlandesgericht eingereicht werden. "Wir gehen davon aus, dass T-Online unmittelbar die sofortige Beschwerde einlegen wird", sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom.