Nach dem Koalitionsvertrag will die neue Regierung Merkel die geltenden Jugendschutz-Regelungen überprüfen und sogenannte "Killerspiele" auch verbieten (wir
berichteten). Jetzt haben die
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) Stellung zu den Vorhaben der Regierung bezogen.
Erwachsene sollen helfen
Die USK sieht das mit dem angedrohtem Verbot gar nicht so eng. Aufgabe des Jugendschutzes sei, Kinder und Jugendliche bei der Erkundung neuer Bildungs- und Kommunikationsmöglichkeiten wirksam vor Gefahren zu schützen. Das bringe neue Herausforderungen für die Gesellschaft mit sich, denen sich auch die USK stellen möchte.
In der "deutlichen Positionierung" des Koalitionsvertrages will die USK aber nur eine Aufforderung zur "gesellschaftspolitischen Diskussion" über die Chancen und gefahren neuer Medien sehen. Man werde einen Beitrag leisten, dass jugendgefährdende Spiele in Deutschland keine Chance hätten und Kinder und Jugendliche sicher in die Informationsgesellschaft hineinwüchsen. Im Klartext: Ein Verbot würden wir auch mitmachen.
BIU: Regelungen ausreichend
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) wird da ein bisschen deutlicher. Er hält die aktuell geltenden Regelungen des Jugenschutzgesetztes für ausreichend. Sie hätten sich in der Praxis bewährt, insbesondere habe das bestehende Alterkennzeichnungssystem für Spiele "erfolgreichen Jugenschutz praktiziert". So würden neue Konsolen keine Spiele mehr ermöglichen, bei denen die eingestellte Altersfreigabe nicht mit der des Spiels übereinstimmt. Dies sei in Zukunft auch bei PCs vorgesehen.
Zudem hält der Verband die Formulierung eines "Verbotes von Killerspielen" im Koalitionsvertrag für unglücklich. Diese Formulierung mache nicht deutlich, ob hiermit die in der Vergangenheit in die Kritik geratenen "Gotcha"-Spiele gemeint seien oder eben auch Computer- und Videospiele.
Christopher Bach