Die fehlende Kompatibilität der technischen Standards schränke den Wettbewerb immer weiter ein, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Immer mehr Geräte und Datenträger seien untereinander nicht mehr kompatibel. Eine in den USA gekaufte DVD lasse sich auf europäischen Geräten nicht mehr abspielen, ein Sony-MP3-Player könne Musik nur von der Sony-Musikplattform nicht aber von iTunes abspielen, klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen weiter. "Wer in einer Buchhandlung ein Buch kauft, wird auch nicht verpflichtet, eine bestimmte Brille zu tragen, um es lesen zu können“, sagt Edda Müller. Gleichzeitig böten die großen Downloadplattformen der Musikindustrie nur ein sehr einseitiges und schmales Angebot an legal erhältlichen Musiktiteln.
Downloadportale sortieren aus
Das Angebot der legalen Downloadbörsen beschränke sich auf bestimmte Formate und auf Titel der eigenen Label. So böten die einzelnen europäischen Downloadplattformen nur rund ein Drittel der gefragten Pop-Titel. Bei den Klassik-Titeln seien teilweise sogar 90 Prozent der gesuchten Titel nicht zu finden. In Deutschland nahmen die Verbraucherschützer das Angebot von T-Online unter die Lupe: Bei den Pop-Titel waren nur 23 Prozent der gesuchten Titel erhältlich, bei Klassik sogar nur zehn Prozent.
Kampange pro Nutzerrecht
Gemeinsam mit Verbraucherorganisationen in ganz Europa startet der BEUC nun eine
Kampagne für digitale Verbraucherrechte. Der BEUC veröffentlichte zu diesem Zweck eine Charta digitaler Verbraucherrechte. Die Charta umfasst das Recht auf Schutz der Privatsphäre, das Recht auf kulturelle Vielfalt und das Recht auf universelle, einheitliche technische Standards.
Denise Bergfeld