Das Gezerre um die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten geht weiter. Trotz des im September vom Parlament erneut einstimmig abgelehnten Vorschlags des Justiz- und Innenministerrates
alle Verkehrs- und Standortdaten auzubewahren, wird es entgegen der scharfen Kritik aus Politik und Wirtschaft nach neuesten Erkenntnissen keine klare Absage an das Projekt geben.
Alles klar, oder?
Nur eins scheint vorerst geklärt zu sein: Bei mobilen Verbindungen sollen Standortdaten nur beim Verbindungsaufbau geloggt werden. Daten die bei der Einwahl beziehungsweise nach dem Ausloggen aus dem Internet anfallen, sollen ebenfalls aufbewahrt werden. Telefoniedaten bleiben dabei ein Jahr im Schrank, Internetdaten nur sechs Monate.
Bei den Diskussionen geht es um die pauschale Aufzeichnung der Verkehrs-, Standort und Teilnehmer- beziehungsweise Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefonie, Kurzmitteilungen und sämtlichen Internet-Protokollen auf europäischer Ebene anfallen. Damit wollen zum Beispiel Ermittlungsbehöreden Profile von Verdächtigen erstellen und vergleichen, um Fortschritte bei der Terrorismus-Bekämpfung zu machen.
Überwachung
War eine derartige Überwachung der Bürger durch die Regierung bis vor kurzem noch durch das Fernmeldegeheimniss limitiert - nur zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durfte das Gesetz gedehnt werden - dürfte es Privatssphäre auf Telekommunikationsebene vermutlich bald nicht mehr im gewohnten Maße geben.
Zum Unmut von Sibylle Laurischk (FDP) sponn die befürwortende Bundesjustizministerin und SPD Politikerin Brigitte Zypries,
die beim Bundestag mit ihrem Konzept zur Vorratsspeicherung auf vehemente Ablehnung gestoßen war, ihre Pläne eifrig in Brüssel
weiter. Zypries war damals für eine allumfassende sechsmonatige Frist zur Speicherung eingetreten. Nach neuesten Erkenntnissen soll
sie inzwischen etwas zurückrudern. Nun soll jeder EU-Mitgliedsstaat künftig nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen, was mit den genannten Daten passieren soll.