Nachdem Dolzer den Antrag aber offenbar nicht zurückziehen wollte, wiesen die Richter ihn zurück, ohne eine Stellungnahme unserer Seite einzuholen. In der Begründung attestiert uns das Landgericht eine sachbezogene Berichterstattung. Dann, so die Richter, darf Kritik auch "scharf, schonungslos und ausfällig" sein, ohne die Persönlichkeitsrechte des Geschmähten zu verletzen. Denn die Bezeichnung "
Dialer-Parasit" weist nach höchstrichterlicher Meinung "tatsächliche Bezugspunkte" zu Dolzers Umtrieben auf, ohne dabei die Grenze zur Schmähkritik zu überschreiten."
Parasit [gr.-lat.; "Schmarotzer"]
Zur Erläuterung gibt die Kammer eine bisschen Nachhilfe in Biologie: "Der Begriff 'Parasit' bezeichnet [...] ein Lebewesen, das aus dem Zusammenleben mit anderen Lebewesen einseitig Nutzen zieht, die es oft auch schädigt und bei denen es Krankheiten hervorrufen kann." Das Gericht findet unsere Bildwahl durchaus passend. Danch setzt sich unser Artikel "kritisch-polemisch, mit harten, sinnfälligen Worten" mit dem "unlauteren Geschäftsgebaren" des Herrn Dolzer auseinander - immer im Sinne der "Aufklärung der Verbraucher".
Das sieht jetzt übrigens auch das Oberlandesgericht so. Die höhere Instanz musste sich ebenfalls mit Parasitenkunde befassen, weil Dolzer gegen den Bescheid des Landgerichts Beschwerde eingelegt hatte. Dessen Ausführungen hatte das OLG aber nichts hinzuzufügen. Die Gründe der Vorinstanz seien "zutreffend", der Senat könne sich dem "voll inhaltlich" anschließen. Dolzer selbst hat eine ausführliche Stellungnahme zu dem OLG-Spruch auf seiner Website veröffentlicht und erwägt offenbar weitere rechtliche Schritte.
Dolzer gegen Pressefreiheit
Wenn man sich unter Kollegen umhört, so gehört Dolzer nicht unbedingt zu den Freunden freier Berichterstattung und legt sich auch mit anderen Größen der Branche an - mit zweifelhaften Erfolgsaussichten. Offenbar erwägt Herr Dolzer, in der Angelegenheit ins Hauptsacheverfahren zu gehen. Wir werden unsere Leser über den Fortgang unterrichten.