Freitag, 04.11.2005 14:11

Grundgebühren-Falle beim IbC von avanio

aus dem Bereich ISDN/Analog
Dies würde außerdem erklären, wieso auch jenen Kunden 4,50 Euro netto abgebucht wurden, die sich ab August gar nicht mehr über avanio einwählten. Denn die Gebühr von 5,22 Euro brutto wurde somit wohl anscheinend vielen Usern ab August auf Basis der bereits zum Juni geänderten und mit einer Einwahl akzeptierten AGB berechnet.

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Geplante Masche?

"Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der avanio.NET Community wurden, sollten sich dagegen wehren", rät Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. In allen diesen Fällen dürfte es der avanio GmbH schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.

Rat der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die sich sicher sind, dass sie weder willentlich noch wissentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr bei avanio abgeschlossen haben, ihre Telefonrechnung um den streitigen Betrag zu kürzen und dies mit einer entsprechenden Begründung der avanio GmbH sowie dem Rechnungsersteller mitzuteilen. Weiteren Rat und Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Am Service-Telefon (01805) 797777 erfährt man für 12 Cent/Minute montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, wo die nächste Beratungsstelle ist und kann auch gleich einen Beratungstermin vereinbaren.
Tobias Capangil
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