Als Flatrate versteht der versierte Breitbandsurfer einen Tarif, der keinerlei Beschränkungen aufweist: weder zeitlich noch volumentechnisch. Und doch kommt es immer wieder vor, dass seitens der Anbieter solcher Pauschalzugänge das Angebot ein wenig anders interpretiert wird.
Echt oder unecht?
"Echte Flatrate für sensationelle 2.99 Euro pro Monat!" - heißt es auf der Website von
Kabel Deutschland. Ein attraktives Angebot. Doch wie "echt" sind die Flatrates wirklich? In den Augen einiger Leser eher weniger. Sie verstanden die Flatrate als gänzlich unbeschränkt und transferierten Bits und Bytes nach Lust und Laune. Scheinbar war dies nicht im Sinne von KDG, Mahnungen die Folge.
"Leider müssen wir ihnen mitteilen, dass Sie uns im Rahmen unserer Verbrauchsanalyse mit einem sehr hohen Datenverbrauch aufgefallen sind. (...) Sollte sich ihr Nutzungsverhalten nicht im Sinne einer deutlichen Minimierung des übertragenen Datenvolumens ändern, sehen wir uns gezwungen, (...) ihren Vertrag mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG ohne weitere Ankündigung zu kündigen," so die Infopost - also doch keine "echte Flatrate"?
Kabel Deutschland gibt zu, Kunden anzuschreiben, "bei denen aufgrund des Surfverhaltens und des außergewöhnlich hohen Datenverbrauchs eine gewerbliche Nutzung vermutet wird". Dieses Vorgehen stützt KDG auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine solche Überstrapazierung der Breitbandleitung untersagen. Sollten die Kunden das Datenvolumen im nächsten Monat nicht verringern, behält sich der Betreiber eine Kündigung vor.
Kommentar:
Da die abgemahnten Leser in einem Monat dreistellige Gigabyte-Werte erzielten, bleibt es jedem selbst überlassen, ob Kabel Deutschland seine Flatrate nun als "echt" bezeichnen darf, oder nicht. Natürlich kann man den Vorwurf anbringen, eine Flatrate sei im Falle einer Mahnung auf Grund des Surfverhaltens keineswegs unbeschränkt. Bei den knappen Kalkulation der Provider kann man der Reaktion von KDG jedoch schon ein wenig Verständnis gegenüber bringen. Zum Vergleich: DSL-Anbieter wie 1&1 mahnen schon bei zweistelligen "Traffic-Vergehen". Wessen Flatrate ist jetzt "echter"?