Samstag, 24.09.2005 14:01

Google-Büchersuche: Autorenverband klagt

aus dem Bereich Sonstiges
Googles Mission ist es - nach eigenen Angaben - die Informationen der ganzen Welt zu organisieren. Dazu gehören natürlich auch Bücher, die bislang noch nicht so einfach durchsucht werden können wie das Internet. Das sollte sich ändern: Für Google Print wollte die Suchmaschine Bücher einscannen und indizieren. Jetzt wehren sich ein U.S.-Autorenverband und drei weitere Schriftsteller dagegen und haben Google verklagt. Angeblich verletze Google Print ihre Rechte als Urheber. Die Klage wurde im United States District Court in Manhattan eingereicht.

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Scannen ohne Einverständnis

Google Print bezieht seine Daten aus zwei Komponenten. Das "Google Print Publisher Program" ist für Verlage gedacht, die ihre Bücher für die Suche freigeben können. Damit versprechen sie sich höhere Verkaufszahlen, da im Suchergebnis auch ein Link zu Buchhändlern auftaucht. Der problematische Teil der Büchersuche ist das "Google Print Library Project". Hierfür hat Google Vereinbarungen mit großen Bibliotheken geschlossen, um die dortigen Bücher einzuscannen - ohne die Autoren um ihr Einverständis zu fragen.

Neben drei Autoren, die Klage gegen Google eingereicht haben, ist auch die "Authors Guild" vertreten, ein Verband der nach eigenen Angaben über 8.000 veröffentlichte Autoren vertritt. In der Klage wird behauptet, Google benötige aufgrund des Urheberrechts das Einverständis der Rechteinhaber, bevor digitale Kopien der literarischen Arbeiten erstellt oder reproduziert werden dürften. Im Interview mit der New York Times sagte Paul Aiken, Vorsitzender der Authors Guild, der Google-Dienst würde die bisherigen Gepflogenheiten des Urheberrechts "auf den Kopf stellen". Anstelle Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen, müssten Autoren ihre Rechte präventiv schützen, in dem sie ihre Werke aus dem Index entfernen ließen.

Scannen ausgesetzt

Google hatte bereits letzten Monat das Scannen der Bücher aus Bibliotheken bis November ausgesetzt. Autoren sollten dadurch die Möglichkeit haben, die Bücher zu benennen, die nicht gescannt werden sollen. Weiter weist Google darauf hin, dass sowieso nur Auszüge aus den urheberrechtlich geschützten Werken zu sehen sein werden. In einem Beispiel sind daher nur die bibliographischen Angaben eines Buches zu sehen und kurze Textauszüge vor und nach dem Suchbegriff.
Christopher Bach
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