Der Begriff der "Vorratsspeicherung" hat sicher gute Chancen im Wettstreit um das Unwort des Jahres. Seit Monaten streiten sich betroffene Ministerien und Unternehmen um die Frage, wie viel persönliche Daten ihrer Kunden denn gespeichert werden müssen, um mögliche Strafverfolgungen sicher zu stellen. Müssen die Daten nun sechs Monate oder doch ein ganzes Jahr gespeichert werden? Wie sieht es mit fehlgeschlagenen Verbindungsversuchen aus oder wie soll der Datenverkehr geordnet werden? Detailfragen werden diskutiert, dabei sind beispielsweise die Bundesbürger großenteils mit einer solchen Regelung grundsätzlich nicht einverstanden. Das fand zumindest eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Colt Telecom AG heraus.
Vom Recht auf Geheimnis
Das Fernmeldegeheimnis, übrigens seit 1949 eines der Grundrechte jedes Bundesbürgers und bereits 1919 in der Weimarer Republik garantiert, ist noch nie unerschütterlich gewesen. Zum Zwecke der Strafverfolgung beispielsweise kann dieses Recht schon lange per Gesetz eingeschränkt werden. Im Rahmen der Notstandsgesetze von 1968 wurde zum Beispiel schon eine Ausnahmeregelung festgehalten, für den Fall, dass eine Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses dem "Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" dient. Seit 2002 jedoch erlauben die Regelungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung auch die so genannte strategische Kontrolle, eine verdachtsunabhängige Überwachung der Kommunikationsdaten einzelner Bürger.
Archiv der Surfer
Im vergangenen Jahr begann dann die Diskussion um die Vorratsspeicherung. Hierbei geht es um die detaillierte Speicherung persönlicher Kundendaten, nämlich aller Verkehrs- und Bewegungsdaten der Telekommunikations- und Internetkunden. Anfangs sollten es nur sechs Monate sein, die diese Daten archiviert werden sollten, mittlerweile geht es um ein ganzes Jahr. Die Forschungsgruppe Wahlen e.V. befragte jetzt 1.227 Bundesbürger zu dem Thema. Das Ergebnis: rund 47 Prozent sind nicht damit einverstanden, dass ihre Internetverkehrsdaten längerfristig so detailliert gespeichert werden. Und damit sind sie nicht allein: im Februar diesen Jahres lehnte auch die deutsche Bundesregierung diese Pläne ab. Doch auf EU-Ebene gehen die Planungen weiter.
Von Chats bis Telefon
Geht es nach der EU-Kommission, so werden zukünftig alle Verbindungs- und Standortdaten sowie Teilnehmer- und Nutzerdaten von Kommunikationsverbindungen langfristig von den anbietenden Unternehmen gespeichert werden. Dazu gehören, neben Telefon-, E-Mail- und Internetverkehr, auch SMS, Chats und Filesharing. Alle Daten werden unabhängig von einem Verdacht für den Fall gespeichert, dass die Ermittlungsbehörden sie eventuell zur Strafverfolgung nutzen können. Wenn man bedenkt, dass über einen zentralen Vermittlungsknoten, beispielsweise in Frankfurt am Main, stündlich etwa 150 Gigabyte allein an besagten Adressdaten laufen, stellt sich die Frage, wie dieses Datenchaos bewältigt werden soll.
Wer soll das bezahlen?