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Freitag, 09.09.2005 12:59

DSL bald ohne Zwangs-Telefonanschluss?

aus dem Bereich Breitband
Beim größten Telekommunikationsunternehmen Deutschlands, der Deutschen Telekom, ist es aktuell noch Pflicht, einen Telefonanschluss zu bezahlen, auch wenn nur ein DSL-Anschluss gewünscht wird. Die Forderung nach einer Entbündelung beider Merkmale besteht schon lange, wurde bisher jedoch noch nicht umgesetzt.

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Grundgebühr für Nix

Besonders Wenigtelefonierer oder Geschäftskunden, die in der Voice-over-IP-Technik eine willkommene Alternative zum Festnetz gefunden haben, ärgern sich über überflüssige Anschlusskosten, zahlen Geld für einen nicht genutzten Festanschluss. Schuld daran ist die Vorgabe der T-Com, T-DSL nur mit Telefonanschluss zu schalten. Dabei könnte über eine Nur-Datenleitung weitaus günstiger telefoniert und so bare Münze gespart werden.

Klares "Nein" aus Bonn

Der rosa Riese hat derzeit keinerlei Intentionen, von diesem Weg abzukommen. Ein klares "Nein" zur Entbündelung aus Bonn. Umso überraschender ist da der Inhalt des heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Eckpunktepapiers "der regulatorischen Behandlung von Voice over IP". In Punkt Drei nennt die Agentur das mittelfristige Ziel, Kunden "DSL-Anschlüsse (der Telekom) losgelöst von einem Analog- oder ISDN-Anschluss" beziehen zu lassen. Dabei will die Bundesnetzagentur jedoch nicht die Deutsche Telekom dazu bringen, T-DSL auch ohne Telefonanschluss anzubieten. Vielmehr sei es "die Aufgabe (...), dafür zu sorgen, dass die nach den Maßstäben des Gesetzes erforderlichen Vorleistungen angeboten werden".

Die Behörde denkt da an den Bitstromzugang, der es Mitbewerbern ermöglichen würde, über eine virtuell überlassene Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ein DSL-Produkt unter eigener Flagge aufzusetzen. Dabei ginge es jedoch nicht darum, "eine billige, neue Vorleistungsvariante an den Markt zu führen" - denn dies würde DSL-Carriern wie QSC schaden, die eine TAL bei der Telekom anmieten, um ihr DSL-Produkt anzubieten. Es ist Ziel der Bundesnetzagentur, "Vielfalt am Markt zu ermöglichen". Über konkrete Maßnahmen wird im Rahmen der Regulierungsverfügung entschieden.
Michael Müller
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