Das war's dann wohl mit der Peer-2-Peer-Tauschbörse KaZaa: der australische Gerichtshof gab in einer Urteilsverkündung bekannt, dass die ehemals äußerst beliebte Tauschbörse in seiner bisherigen Form nicht weiter betrieben werden dürfe. Der Dienst schädige bewusst Kreative und Produzenten und verletzte urheberrechtlich geschützte Inhalte, so das Gericht.
Schleichendes Ende
KaZaa wurde nun dazu verpflichtet, in nur zwei Monaten sämtliche Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, aus dem Peer-2-Peer-Netzwerk zu entfernen. Über installierte Filter muss in Zukunft darüber hinaus gewährleistet sein, dass kein copyrightgeschütztes Material mehr getauscht werden kann. Sollten diese Auflagen nicht erfüllt werden, droht eine gerichtliche Stilllegung.
Für das Tauschbörsennetzwerk dürfte genau das nun das Ende bedeuten. Werde nämlich alle urheberrechtlich geschützten Dateien gesperrt, bleiben eigentlich nur noch virenverseuchte, pornografische und zum Teil private Inhalte übrig. Wirklich treffen wird dies aber kaum jemanden. Die Peer-2-Peer-Gemeinde ist inzwischen nämlich vom ehemaligen Marktführer KaZaa millionenfach zu alternativen Börsen wie eMule oder BitTorrent gewechselt.
Begrüßende Worte aus Deutschland
Für Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phoneverbände, ist das Urteil trotzdem ein Grund, zufrieden in die Zukunft zu schauen. Das Urteil sei "wegweisend für die Branche", so Gebhardt. "Das Urteil bedeutet nicht zuletzt einen weiteren Schub für die legalen Internetangebote. Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden."