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Dienstag, 23.08.2005 09:01

Arcor-Hotline nicht mehr kostenlos

aus dem Bereich Sonstiges
Wer derzeit versucht beim ehemals kostenlosen Kundenservice von Arcor anzurufen, wird nur eine Bandansage zu hören bekommen. In dieser wird auf die neue Arcor-Hotline hingewiesen. Ärgerlich ist nur, dass diese neue Nummer kostenpflichtig ist.

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Aus 3 mach 1

Sobald der Kunde unter der (0181) 07 00 10 mit einem Berater verbunden wird, fallen im Festnetz 24 Cent pro Gesprächsminute an. Ein Anruf aus dem Mobilfunknetz kann ab Gesprächsbeginn jedoch bis zu 69 Cent/Min. kosten. Die Hotline ist von 6 bis 22 Uhr besetzt, hingegen ist die Störungsstelle unter derselben Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar. Leider ist damit die Meldung einer Störung für den dadurch eigentlich ohnehin schon benachteiligten Kunden noch einmal mit Kosten verbunden. Mit der Hotline werden insgesamt drei zuvor genutzte Rufnummern ersetzt: Die Arcor-Kundenhotline (0800) 10 71 020, der technische Support unter (0800) 10 73 020 sowie die IP-Line unter (0800) 60 00 100. Wenigstens konnte Arcor sich dazu durchringen, dass die Faxnummer für Privatkunden - (0800) 10 70 444 - auch in Zukunft kostenfrei erreichbar ist. Für Geschäftskunden bleibt alles beim Alten.

Vertragliche Grundlagen

Interessant an der Einführung einer kostenpflichtigen Hotline ist, dass bei Verträgen bis etwa Juni 2005 eine kostenfreie Störungsannahme in den AGB/Leistungsbeschreibungen garantiert wurde. In den alten AGB hieß es nämlich sinngemäß:
Störungen des [Service Arcor-Preselect / ISDN-Anschlusses] werden von Arcor unverzüglich gemäß der nachfolgend genannten Entstörfrist beseitigt. Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen [und Fragen zur Installation der Software] hat Arcor täglich rund um die Uhr eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet.
Sonderkündigungsrecht?

Von einer kostenfreien Rufnummer ist in den AGB von Juli 2005 nichts mehr zu lesen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arcor wird dem Kunden damit theoretisch ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt:
"Arcor ist berechtigt die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Arcor den Kunden auf das Kündigungsrecht hin."
Bisher hat sich Arcor bei noch keinem Kunden in Schriftform gemeldet, um auf die neuen AGB hinzuweisen. Eine Stellungnahme des Eschborner Unternehmens auf eine Anfrage unserer Redaktion steht bisher noch aus.

Update

Wie uns die Pressestelle von Arcor heute bestätigt hat, wird den betroffenen Altkunden tatsächlich ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt. Vonseiten Arcor werde es keine Probleme bei der Kündigung geben, heißt es. Wie einem Schreiben des Unternehmens zu entnehmen ist, soll die Kündigung schriftlich per Post mit Unterschrift eingereicht werden.
Tobias Capangil
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