Donnerstag, 07.07.2005 13:44

Keine Zensur: Provider wehren sich gegen GEMA

aus dem Bereich Breitband
Doch die angemahnten Portale enthalten lediglich Links zu Dateien in den P2P-Netzen, die eigentliche Urheberrechtsverletzung findet also außerhalb dieser Websites statt. Udo Vetter bezweifelt daher, ob der Tatbestand zur Beteiligung an einer Urheberrechtsverletzung ausreicht: "Nicht jeder, der eine Tür aufhält, ist für das verantwortlich, was diejenigen, die durchgehen, hinterher machen." Die GEMA ist sich ihrer Sache allerdings sicher. "Wir sind zuversichtlich, dass unsere Position Bestand haben wird", sagt GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer.

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"Totaler Quatsch"

Neben den rechtlichen Schwierigkeiten sind die Vorschläge der GEMA, wie den P2P-Portalen technisch beizukommen sei, nach Meinung von Experten untauglich. In dem Papier fordern die GEMA-Anwälte, die Provider sollten ihre Nameserver so manipulieren, dass sie Anfragen für die Esel-Domains nicht mehr beantworteten. "Das ist totaler Quatsch", sagt der Domain-Experte eines großen deutschen Webhosters. "Die Kids stellen sich einen anderen DNS-Server für die Internetverbindung ein oder setzen gleich einen eigenen auf." Das ist eine Sache von wenigen Minuten.

Dennoch bleibt eine gewisse Verunsicherung. Bevor nicht ein Gericht die Frage endgültig geklärt hat, schwebt über den Providern das Damoklesschwert teurer Unterlassungskampagnen der Musikindustrie. Bis zu einer gerichtlichen Klärung kann es lange dauern. Der seit 2002 anhängige Streit um die von der Düsseldorfer Bezirksregierung angemahnte Sperrung rechtsradikaler Internet-Adressen befindet sich noch auf dem Weg durch die Instanzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Rechtmäßigkeit der Sperrung zuletzt Mitte Juni bestätigt.

Für die Freiheit

Provider und Experten äußern dennoch die Hoffnung, dass die Gerichte in diesem Fall pro Freiheit und contra Zensur entscheiden. "Ich hoffe", so Rechtsanwalt Vetter, "dass die Gerichte die Datenautobahn uneingeschränkt offen halten und der Freiheit größeres Gewicht beimessen als den partikularen Interessen der Musikindustrie."
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