Filesharer sind böse. Zumindest im Universum der Plattenmultis ist das ein eherner Grundsatz. Konsequent geht die Musikindustrie gegen die Bedrohung P2P vor, nach der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA auch mit
Rückenwind. Doch die gezielte Offensive der GEMA gegen deutsche
Internet-Provider stößt auf Widerstand.
Dicke Kladde
Die privatwirtschaftliche Organisation GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist nach eigener Darstellung eine "staatlich anerkannte Treuhänderin" mit der Aufgabe, "die Nutzungsrechte der Musikschaffenden" zu verwalten. Die GEMA repräsentiert also in erster Linie die Interessen der Musiker, nicht die der Plattenindustrie.
Dabei scheut die Gesellschaft offenbar keine Mühen. Das Schreiben an die
Provider ist vom Münchner Büro der Kanzlei Becker, Büttner, Held minutiös vorbereitet worden. Ein etwa zehn Zentimeter dicker Aktenordner enthält die Aufforderung zur Sperrung der ungeliebten Eselportale und zahlreiche Anlagen, komplett mit einer Auswahl illegaler Downloads auf DVD. "Die haben sich richtig Mühe gegeben", sagt einer der Empfänger.
Kein Anstand
Unter den Anlagen ist auch eine Liste mit acht Künstlern, die die GEMA repräsentiert sowie deren Verträge. Mit dabei: Udo Lindenberg, Peter Plate (Rosenstolz) und "Wir sind Helden"-Frontfrau Judith Holofernes - unter ihrem echten Namen. Holofernes wusste nicht, dass ihr Name von der GEMA auf diese Weise in das Verfahren reingezogen wird und ist darüber nach Angaben ihres Verlegers Michael Holzbaur auch alles andere als glücklich. Das sei nicht in ihrem Interesse, so Holzbaur, der Anstand hätte geboten, die Künstler vorher zu fragen.
Die meisten der betroffenen
DSL Provider halten sich offiziell noch zurück. Wie bei AOL oder freenet beschäftigt "das Pamphlet" die Rechtsabteilungen. Von Nervosität ist zwar nichts zu spüren, dennoch nimmt die Branche das Thema sehr ernst. Das ist auch kein Wunder, sieht doch die Unterlassungserklärung in der Anlage des Konvoluts eine empfindliche Strafe vor: 100.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.