Rechtsanwalt Gerald Umlauft von der Münchner Kanzlei Becker, Büttner, Held hat das Schreiben im Auftrag der GEMA verfasst. Er will sich dazu nicht äußern und verweist auf die Pressestelle der Verwertungsgesellschaft. Dort arbeitet man Freitagnachmittags offenbar nicht, so war auch von der GEMA keine Stellungnahme zu erhalten.
Technisch kein Problem
Technisch funktioniert die DNS-Zensur folgendermaßen: Viele Filesharing-Websites liegen auf ausländischen Servern. Daher sind sie für deutsche Behörden schwer mundtot zu machen. Ein Ausweg: den Zugriff sperren. Dies kann über das Herausfiltern der DNS-Adressen (Domain Name Server) geschehen. Die Seiten wären vom Kunden nicht mehr abrufbar, der Internetzugang beschnitten.
Stellt ein Internetnutzer eine Anfrage nach einer P2P-Website, so läuft diese Anfrage zunächst über den DNS-Server des ISP. Hat dieser die Adresse der Anfrage nicht parat, wird die Frage an den deutschen Haupt-Rootserver gestellt. Weiß dieser Bescheid, laufen die Daten zurück zum Kunden. Dessen Rechner weiß nun, auf welchem Weg er auf die angewählte URL kommt.
Die betroffenen Provider üben sich in Zurückhaltung, wollen die Situation erst prüfen. Auch 1&1 hat das Schreiben erhalten und wird etwas deutlicher "Es wäre wirklich total absurd, unbescholtenen Nutzern den Zugang zu allen Servern zu zensieren, über die vermutlich ein Rechtsverstoß erfolgen könnte oder jemand Drittes schon einmal einen Rechtsverstoß begangen hat", so ein Unternehmenssprecher. Für den Provider aus Montabaur steht fest: "1&1 wird sich gegen alle Versuche verwehren, Nutzer pauschal zu kriminalisieren."
"Pauschal kriminalisiert"
Auch bei tlink sieht man das ähnlich. Geschäftsführer Vicente Hernando sagte gegenüber onlinekosten.de: "Die Vorgehensweise der GEMA ist emotional verständlich, bewirkt aber nur eines: Eine Manipulation des DNS Dienstes. Dies kann nicht das Ziel sein." Vielmehr könne das Internet "nur auf Basis von funktionierenden Systemen" existieren. Wenn es Schule machen sollte, Domains in Teilnetzen zu filtern, könnte es schnell passieren, dass beispielsweise ein Provider den Zugang zu Mitbewerbern unterbindet.
Für die deutschen Internet-Provider steht hier viel auf dem Spiel. Die Frage, ob sie als Zugangsprovider eventuell haftbar für Urheberrechtsverstöße Dritter sind, kann weitreichende Konsequenzen haben. Wie aus gut unterrichteten Branchenkreisen verlautete, prüft ein Provider derzeit auch, die Frage mit einer negativen Feststellungsklage schnell und endgültig klären zu lassen. Man darf also gespannt sein.