Dienstag, 28.06.2005 09:02

US-Gericht entscheidet gegen Tauschbörsen

aus dem Bereich Computer
Im Kampf gegen das Verbreiten von Raubkopien über kostenlose Tauschbörsen im Internet hat die Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen wichtigen Sieg errungen. Nach einem Urteil des höchsten US-Gerichtes können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster oder Morpheus für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden.

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Rechtswidrige Software

Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen dafür verantwortlich, dass hunderttausende Internet-Nutzer mit den Programmen rechtswidrig Musiktitel und Filme kopieren. Grokster und Morpheus verzichten im Gegensatz zu Napster auf ein Zentralverzeichnis aller Musikstücke und lagern alle Titel dezentral auf den Computern der Nutzer. Sie argumentieren deshalb, dass sie nur die Software für den Tausch zur Verfügung stellten, nicht aber die Musikstücke und Filme selbst.

Einstimmig dagegen

Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile niedrigerer Instanzen. Diese hatten in der Vergangenheit entschieden, dass die Tauschbörsen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn Dritte die von ihnen angebotene Technik für Raubkopien missbrauchten. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, nun von den jeweiligen Umständen ab. Wer diese Technik klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch des Kopierrechtes zu ermöglichen, könne belangt werden, urteilte das Gericht.

Die Absicht zählt

Bislang sei die Rechtssprechung so gewesen, dass niemand dafür belangt werden konnte, wenn seine Tauschbörsen-Technik zu einem Rechtsbruch verwendet wurde, solange die Technik an sich "einen wesentlichen rechtmäßigen Nutzen" hatte, erläuterte ein auf Kopierrecht spezialisierter US-Anwalt, Louis Bonham. Nun könnten Anbieter selbst dann verantwortlich gemacht werden, wenn die Technik zwar von wesentlichem rechtmäßigem Nutzen sei, die Betreiber aber "die Absicht haben, dass sie zum Bruch des Kopierrechts verwendet wird".

Nach dem Urteil sind die Tauschbörsen rechtswidrig und haftbar, betonte der Kopierrechtsexperte. "Sie werden verklagt werden, und ich nehme an, dass sie sehr schnell dichtmachen werden." Die Klage beim Supreme Court hatten die Hollywoodstudios MGM eingebracht und mehr als zwei Dutzend Firmen der Film- und Musikbranche unterstützt.
Aleksandra Leon / afp
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