Eine umfassende Speicherung von Telefondaten und Internetkontakten zur Verbrechensbekämpfung ist in der EU vorerst noch nicht in Sicht. Die EU-Justizminister sind zwar grundsätzlich für entsprechende Vorschriften, mehrere wichtige Details seien aber offen geblieben, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Luxemburg. Die Diskussion bleibe aber auf der Tagesordnung und gehe "in die richtige Richtung". Kritik an dem Vorhaben kam dagegen aus dem EU-Parlament.
Was wird geloggt?
Laut Zypries ist beispielsweise noch nicht geklärt, ob auch die Daten zu nicht zustandegekommenden Gesprächen von den Telefongesellschaften gespeichert werden sollten. Eine Möglichkeit sei, dass die Firmen eine fünfjährige Übergangsfrist in Anspruch nehmen könnten, wenn nach nationalem Recht die Speicherung dieser Daten bislang nicht vorgeschrieben war.
Noch keine einvernehmliche Lösung konnte die Ministerrunde auch zur Frage der Kostenübernahme präsentieren. Dazu gebe es von der Branche bisher "keine belastbaren Zahlen", sagte Zypries. In Ratskreisen hieß es, einen weitgehenden Konsens habe es zumindest für die Dauer der Datenspeicherung gegeben. Demnach sollen diese Daten, auf die die Strafverfolgungsbehörde Zugriff bekommen sollen, zwischen sechs Monaten und längstens vier Jahren aufbewahrt werden.
Gegen das Verbrechen
Die so genannte Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten soll der Verbrechensbekämpfung und vor allem der Abwehr terroristischer Gefahren dienen. Befürworter verweisen darauf, dass mit Hilfe solcher Daten die Urheber der Anschläge vom 11. März 2004 in Madrid aufgespürt worden seien. Kritik kam vor allem von Datenschützern, darunter auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar (Grüne). Die Industrie hat Bedenken wegen der erwarteten Kosten, die allein in Deutschland einen Milliardenbetrag erreichen könnten.
Kritik an den Ministerplänen kam auch aus dem EU-Parlament. Die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler warf den Regierungen vor, mit einer Rahmenvereinbarung als geplante Rechtsgrundlage für die Vorschriften gegen EU-Recht zu verstoßen. Datenschutzrechtliche Belange verlangten ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, bei dem das Parlament mitentscheide. "Ein Vorschlag der Kommission wäre die sauberste Lösung", sagte die Abgeordnete. Die Initiative des Rates stoße im EU-Parlament auch inhaltlich fraktionsübergreifend auf Ablehnung. "Wir haben bisher noch keinen Beweis dafür, dass eine Speicherung außer Zusatzkosten wirklich etwas bringt," sagte Niebler.