Dienstag, 01.03.2005 12:32

Wenn die DTAG zwei Mal klingelt

aus dem Bereich Sonstiges
Unerwünschte Werbung per Telefon gilt hierzulande als unlauterer Wettbewerb - ob sich da immer alle dran halten, ist eine andere Sache. So kämpft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits seit geraumer Zeit gegen eben diese Praktiken der Deutschen Telekom. Nach eigenen Angaben gehen jährlich Tausende Beschwerden über ungebetene Telefonwerbung des Unternehmens beim vzbv ein.

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Der Vorwurf: immer wieder rufen Callcenter-Mitarbeiter im Auftrag der Telekom bei Bestandskunden an, um sie von einem Vertragsupgrade zu überzeugen. So wurde laut vzbv Kunden beispielsweise angeboten, ihren bestehenden Tarif in "ISDN xxl" oder auch "NET xxl" – und sei es nur probeweise – zu wechseln. Selbst bei bestehenden Kunden ist das unrechtmäßig, solange sie nicht vorab in telefonische Werbung eingewilligt haben.

Bei Anruf Vertragsabschluss?

"Verbraucher haben ein Recht, wenigstens zu Hause von unerwünschter Werbung verschont zu bleiben – das hat auch die Deutsche Telekom zu respektieren", kritisiert Verbandssprecher Carel Mohn. Unmittelbar in Vertragsverhandlungen verstrickt zu werden, wenn das Telefon klingelt, sind regelrechte Guerilla-Marketing Strategien.

So hat bereits im Sommer vergangenen Jahres das Landgericht Bonn dem vzbv Recht gegeben und Telekom wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt. Die vom Unternehmen angestrengte Revision des Urteils wurde nun in Köln abgelehnt. Bleibt abzuwarten, ob ein neuerlicher Einspruch erfolgen wird. Zudem sagt das Urteil nicht mehr, als dass es unrechtmäßig ist, was die Telekom da treibt – klare gesetzliche Vorgaben für Sanktionen bei eventuellen Verstößen gibt es derzeit nicht.
Aleksandra Leon
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