Schlag auf Schlag folgen in diesen Tagen Urteile gegen Personen, die mit Raubkopien versucht haben, eigenen Profit zu erwirtschaften. Nachdem das Dortmunder Amtsgericht einen Raubkopierer zu einer Geldstrafe in Höhe von
9.000 Euro verurteile, sprach das Amtsgericht München nun eine noch höhere Strafe aus.
Ein russischer Staatsbürger wurde wegen Verbreitung von Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 40.000 Euro verurteilt. Der Verurteilte handelte über eBay mit CDs und DVDs, für die er nicht die notwendigen Lizenzen besaß, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft.
10.000 illegalen Kopien
Den Ermittlungen zu Folge verkaufte der Täter mehrere 10.000 Raubkopien, was in rund 400 Fällen exemplarisch nachgewiesen wurde. Die Höhe des Strafmaßes spiegelt den kriminellen Hintergrund dieser illegalen Geschäftstätigkeit wider und zeigt, dass der Verkauf von Raubkopien kein Kavaliersdelikt ist. Der Mann habe bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft gesessen.
Neben der Freiheits- und der Geldstrafe erwarten den Beschuldigten noch Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.
Hayo Lücke