Nicht nur im Internet lauern an vielen Ecken fiese Kostenfallen, auch im Festnetzgeschäft kommt es immer wieder zu dreisten Tricks, um ahnungslosen Personen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Pinger-Anrufe sind nur eine Form des Übels, aber auch Fax-Spam kann schnell zu einer echten Plage werden.
Härtere Gangart
Was viele Spammer offensichtlich noch immer nicht wissen, oder bewusst ignorieren: Das unaufgeforderte Versenden von Werbung in Form von Faxen, Anrufen, E-Mails oder SMS an Verbraucher und Unternehmen, mit denen kein dauerhaftes Geschäftsverhältnis besteht, stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kann seit Änderung des Telekommunikationsgesetzes hiergegen einschreiten und entsprechende Maßnahmen anordnen.
In einem eklatanten Fall hat die Reg TP einem Unternehmen, dass in den vergangenen Monaten in gravierendem Ausmaß unverlangte Werbefaxe versendet hat, das Geschäftsmodell untersagt. Dabei wurde ein Telefax eines angeblichen Dr. Guido Homburg weitflächig versandt, in dem ein kostenloser Faxabruf beworben wurde, mittels dessen Outletcenter-Adressen angeblich abgefragt werden konnten. Wurden diese Informationen per Faxabruf abgefragt, erhielt man keine konkreten Outletcenter-Adressen, sondern einen Werbetext, der auf einen weiteren Faxabruf, nunmehr auf eine hochpreisige 0190er Mehrwertdiensterufnummer verwies. Dem Empfänger der Werbung stehen dann nach dem UWG bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, die zivilrechtlich einzuklagen wären.
Gesetzliche Möglichkeiten ausschöpfen
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung von uns allen, die große ökonomische Schäden verursacht. Die Spammer vertrauen darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist" urteilt Matthias Kurth, der Präsident der RegTP. Die Behörde wolle künftig alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit öffentlich rechtlichen Untersagungen dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen.
Die RegTP habe seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich "Spam" erlassen. Neben mehreren Geschäftsmodelluntersagungen habe die Behörde die Abschaltung von 247 Rufnummern angeordnet.