Versender unerwünschter E-Mails sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. Die Fraktion im Bundestag hätten sich im Rahmen der geplanten Änderung des Teledienstgesetzes auf einen Katalog "mit wirksamen Bußgeldern" geeinigt, "die abschreckenden Charakter haben werden", erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulrike Höfken. Das Gesetz soll in der zweiten Märzwoche in den Bundestag eingebracht werden.
Verbot gilt schon länger
Verboten ist das Verschicken von Spam-Mails schon seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) im Juli 2004. Mit der Änderung des Teledienstgesetzes soll nun auch ein Sanktionskatalog eingeführt werden. Damit werde das Geschäftsmodell der Spam-Verschicker deutlich erschwert, betonte Höfken.
Schätzungen zufolge seien inzwischen 70 bis 80 Prozent aller weltweit versandten E-Mails Spam - mit steigender Tendenz. Die unerwünschten Werbebotschaften verursachten Milliardenschäden nicht zuletzt dadurch, dass sie wertvolle Arbeitszeit in Anspruch nähmen.
Hayo Lücke
/ afp